Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung aufgeworfenen Fragen
(Einführung von Wertgrenzen und Reform des Umweltstrafrechts)
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung am 23. November 2012 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden lediglich zu § 181a Abs. 3 StGB und zu § 104a Abs. 2 StPO Fragen gestellt. Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht abschliessend beantwortet worden sind, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Staatsanwaltschaft, Landespolizei
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Vaduz, 27. November 2012
RA 2012/2395
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Einführung von Wertgrenzen und Reform des Umweltstrafrechts; BuA Nr. 130/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 23. November 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Abänderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung (Einführung von Wertgrenzen und Reform des Umweltstrafrechts) in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden lediglich zu § 181a Abs. 3 StGB und zu § 104a Abs. 2 StPO Fragen gestellt. Soweit die Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht abschliessend beantwortet worden sind, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.