Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen
(Einführung allgemeiner Buchführungspflichten)
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts am 15. Dezember 2011 war das Eintreten auf die gegenständliche Regierungsvorlage unbestritten. Im Rahmen dieser ersten Lesung wurden nur wenige Fragen gestellt, die seitens des zuständigen Regierungsmitglieds beantwortet worden sind. Änderungswünsche betreffend den Inhalt der Vorlage wurden seitens des Landtags nicht vorgebracht.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstellen
Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt, Steuerverwaltung
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Vaduz, 31. Januar 2012
RA 2012/100
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Einführung allgemeiner Buchführungspflichten; BuA Nr. 134/2011) zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2011 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der Eintretensvoten wurde einerseits auf das mehrheitlich sehr positive Vernehmlassungsergebnis hingewiesen. Andererseits wurde die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Revision diskutiert. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die gegenständliche Gesetzesanpassung im Bereich der Buchführungspflichten als erforderlich und verhältnismässig erscheint. Sie orientiert sich an den für Stiftungen geltenden Regelungen und setzt Standards fest, welchen in der Praxis bereits heute gefolgt wird.
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Die seitens der Abgeordneten gestellten Fragen wurden vom zuständigen Regierungsmitglied im Rahmen der ersten Lesung umfassend beantwortet.