Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 35
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
6.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Gesetzes über die För­de­rung des Woh­nungs­baues; WBFG
2.Abän­de­rung des Gesetzes über Miet­bei­träge von Familien
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wohnbauförderung und die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien   
 
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Die Gewährung von Subventionen für verdichtetes Bauen nach dem Wohnbauförderungsgesetz entspricht nicht mehr dem eigentlichen Wirkungsziel des Gesetzes, das Boden sparende Bauen zu fördern. Wenn auch die Förderleistungen im Zeitpunkt ihrer Einführung durchaus Berechtigung hatten, so müssen sie unter den heutigen Gegebenheiten und angesichts der Erfahrungswerte als nicht mehr zielführend eingestuft werden. Aus diesen und aus ökologischen Gründen sollen verdichtet erbaute Wohnobjekte nur noch eine zusätzliche Förderung erhalten, die mit dem Ziel der Sanierung des Staatshaushaltes vereinbar ist. Dies soll mittels eines kostenlosen Darlehens in Höhe der bisherigen Subvention gewährleistet werden. Zum Ausgleich und als klares Bekenntnis zur Wohnbauförderung werden verschiedene gesetzliche Massnahmen vorgeschlagen. Insbesondere soll die Rückzahlungsverpflichtung erst im fünften Jahr nach Auszahlung des Darlehens beginnen.
Im Zuge der Revision des Wohnbauförderungsgesetzes sollen verschiedene Verfahrensvereinfachungen bezüglich des Ausrichtens von Mietbeiträgen an Familien umgesetzt werden.
Die vorgeschlagenen Massnahmen dienen der Umsetzung des Handlungsfeldes Nr. 12 "Sanierungsstrategie umsetzen" der Agenda 2020 im Bereich "Fiskalpolitische Handlungsfähigkeit erhalten". Die Sanierung des Staatshaushaltes soll aufgrund der finanzpolitischen Zielsetzungen der Kollegialregierung ausgabenseitig erfolgen, d.h. in erster Linie durch einen Abbau oder eine Reduktion von Staatsleistungen und Staatsaufgaben. Die gegenständliche Vorlage zur Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes ermöglicht langfristig jährliche Einsparungen in Höhe von durchschnittlich CHF 3.5 Mio.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Amt für Wohnungswesen
 
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Vaduz, 24. April 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wohnbauförderung und die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Subvention für verdichtetes Bauen wurde am 1. Juli 1964 durch den Hohen Landtag beschlossen. Gemäss Bericht und Antrag vom 17. Juni 1964 betreffend die Neufassung des Gesetzes über die Förderung des Baues von Eigenheimen sollte eine Subvention für verdichtetes Bauen bei Erstellung von Eigenheimen im Reihenbau ausbezahlt werden. Mit dieser Subvention sollte ein Anreiz für Boden sparendes Bauen geschaffen werden. Die damals eingeführte Subvention betrug CHF 3'000. Zwischen 1964 und 2011 wurden insgesamt rund CHF 78 Mio. Subventionen für verdichtetes Bauen ausbezahlt.
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Eine im Hinblick auf die Neuausrichtung der Wohnbauförderung vom Landtag verabschiedete Vorlage wurde anlässlich einer Volksabstimmung im Jahr 2000 abgelehnt. Eine unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Volksabstimmung erarbeitete Regierungsvorlage aus dem Jahr 2004 hatte unter anderem die Erhöhung des für verdichtetes Bauen ausgerichteten Darlehens unter Abschaffung der Subvention für verdichtetes Bauen vorgeschlagen. Der Wille des Gesetzgebers wurde schliesslich dadurch umgesetzt, dass bis heute Wohneinheiten in verdichteter Überbauung einerseits mit Darlehen in Höhe von maximal CHF 150'000, andererseits zusätzlich mit Subventionen in Höhe von einem Drittel des Darlehens, somit mit maximal CHF 50'000 zusätzlich gefördert werden. Damit wurde im Vergleich mit dem Zeitpunkt der Schaffung des Gesetzes die maximale Förderung real, d.h. teuerungsbereinigt, mehr als vervierfacht.
Zwischen 2004 und 2011 wurde für 750 Objekte eine Subvention für verdichtetes Bauen ausbezahlt. In diesem Zeitraum beliefen sich die Subventionen für verdichtetes Bauen auf jährlich durchschnittlich CHF 3.5 Mio. Im Jahr 2011 gingen an 102 Personen zinslose Darlehen für Wohneinheiten in verdichteter Bauweise und für Einfamilienhäuser. 81 Darlehensempfänger erhielten ausserdem eine Subvention für verdichtetes Bauen.
Das Darlehen wird zinsfrei gewährt und entspricht bei einer Mindest-Nettowohnfläche von 60 m² einem Betrag von CHF 60'000. Das Darlehen erhöht sich bei jedem weiteren vollen Quadratmeter um jeweils CHF 1'000, so dass bei einem Objekt mit der höchst zulässigen Nettowohnfläche von 150 m² das Darlehen CHF 150'000 beträgt. Die durchschnittliche Darlehenshöhe lag bei den im vergangenen Jahr geförderten Objekten bei rund CHF 128'000.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2012 / 353
2012 / 352
Landtagssitzungen
24. Mai 2012
Stichwörter
Miet­bei­träge für Fami­lien, Geset­zes­än­de­rung (Verfahrensvereinfachungen)
Sub­ven­tionen für ver­dich­tetes Bauen, Abschaffung
Ver­dich­tetes Bauen, Abschaf­fung der Subventionen
Wohn­bau­för­de­rungs­ge­setz, Abän­de­rung (Abschaf­fung der Sub­ven­tionen für ver­dich­tetes Bauen