Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 43
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Auf­ge­wor­fene Fragen
3.Inkraft­treten
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen
(Verantwortlichkeit von Gesellschaftsorganen)
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts am 22. März 2012 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst.
Dennoch wurden einzelne Fragen gestellt, zu welchen die Regierung nachstehend Stellung nimmt, sofern sie von der zuständigen Regierungsvertreterin anlässlich der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet worden sind.
Die Fragen betreffen insbesondere die Haftungsvoraussetzungen, die Rechtsnatur der Haftung, den Umfang der Gesetzesrezeption und die Beweislast.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Amtsstellen
Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof
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Vaduz, 24. April 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Verantwortlichkeit von Gesellschaftsorganen; BuA Nr. 4/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 22. März 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der Eintretensvoten wurde die vorgeschlagene Gesetzesanpassung begrüsst, da diese Erleichterungen und Rechtsicherheit für die als Gesellschaftsorgane tätigen Personen im Bereich des Haftungsrechts mit sich bringt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2012 / 198
Landtagssitzungen
24. Mai 2012
Stichwörter
Haf­tung der Gesell­schafts­or­gane, Verbesserung
Organ­haf­tung, Verbesserung