Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 46
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Ein­lei­tung
I.Bericht und Antrag
1.Aus­gangs­lage
2.Beschrei­bung des Heu­tigen Frühpensionierungsmodells
3.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
4.Schwer­punkte der Vorlage
5.Ver­nehm­las­sung
6.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Artikeln
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
8.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Anpassung des Besoldungsgesetzes (Frühpensionierung)   
 
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Das heutige Frühpensionierungslösungsmodell für die Staatsangestellten besteht seit 2001, wobei die Überbrückungsrente bereits 1995 ins Besoldungsgesetz aufgenommen worden war. Gründe für die Einführung des Frühpensionierungsmodells waren im Wesentlichen die Flexibilisierung des Altersrücktritts sowie die Attraktivitätssteigerung der öffentlichen Verwaltung inkl. der Schulen als Arbeitgeberin.
Das heutige Frühpensionierungsmodell ist sehr grosszügig ausgestaltet, da es in einer Zeit entstanden ist, in der es dem Staat finanziell sehr gut ging und die entsprechenden Mittel vorhanden waren. Heute steht es im krassen Widerspruch zur finanziellen Lage des Staates. Zudem haben sich auch verschiedene Rahmenbedingungen verändert, die eine Anpassung des Modells rechtfertigen.
Das Modell soll nicht gänzlich abgeschafft werden. Die grundlegende Änderung besteht darin, dass aus einem arbeitnehmerfreundlichen Modell ein Modell werden soll, das Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen in Einklang bringt. Dies wird dadurch erreicht, dass das Alter für die freiwillige, frühzeitige Pensionierung von heute 60 auf 62 Jahre erhöht wird und zudem die Leistungen weniger attraktiv ausgestaltet werden. Pensionierungen vor dem 62. Altersjahr sollen aber weiterhin möglich sein, allerdings nur noch dann, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers sind, was z.B. bei organisatorischen Umstrukturierungen der Fall sein kann. Die heutige Möglichkeit einer Pensionierung vor dem 60. Altersjahr im zumindest gegenseitigen Interesse entfällt.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Amt für Personal und Organisation
Schulamt
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Vaduz, 30. April 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Anpassung des Besoldungsgesetzes (Frühpensionierung) zu unterbreiten:
1.Ausgangslage
Das heutige Frühpensionierungslösungsmodell wurde in den Grundzügen im Jahre 1999 mit einem Vernehmlassungsbericht vorgestellt. Die Möglichkeit zum Bezug einer Überbrückungsrente war bereits 1995 ins Besoldungsgesetz aufgenommen worden.
Im Zuge der Vernehmlassung sowie der Debatte im Landtag erfuhr das Modell einige Änderungen. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wurden dann zusammen mit der dazugehörigen Verordnung über die Verbesserung der Frühpensionierungsmöglichkeiten (LGBl. 2001 Nr. 166) auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.
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Gründe für die Einführung des heutigen Frühpensionierungsmodells waren im Wesentlichen die Flexibilisierung des Altersrücktritts sowie die Attraktivitätssteigerung der öffentlichen Verwaltung inkl. der Schulen als Arbeitgeberin. Damals befand sich die Landesverwaltung in einem sehr umkämpften Arbeitsmarkt und hatte Mühe, entsprechend qualifiziertes Personal zu finden. Die Diskussion um ein neues, flexibleres Personalrecht sowie einem modernen Besoldungssystem war blockiert, sodass man versuchte, auf anderen Wegen die Attraktivität der Landesverwaltung zu steigern.
Seit dem Jahre 1995, mit der Gewährung einer Überbrückungsrente, gab es die Möglichkeit der Frühpensionierung ab dem 60. Altersjahr, allerdings mit einer entsprechenden Pensionskürzung, sodass nur wenige Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen konnten.
Zusammenfassend wurden im Bericht und Antrag Nr. 80/2000 folgende Gründe für eine Verbesserung der Frühpensionierungsmöglichkeiten aufgeführt:
Massiv gestiegene Ansprüche an die Mitarbeitenden und damit einhergehend vermehrte gesundheitliche Probleme;
Positionierung der Landesverwaltung als attraktive Arbeitgeberin;
Veränderte Rahmenbedingungen der Landesverwaltung und damit grössere organisatorische Umstrukturierungen; genannt wurden:
o Veränderte oder neue Aufgabenbereiche (Bankenaufsicht, Telekommunikation, Versicherungsbereich usw.);
o neue oder angepasste gesetzliche Bestimmungen;
o EWR-Beitritt;
o vermehrte internationale Ausrichtung (Sprachen);
o Einsatz neuer Technologien (Informatik);
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o personelles Wachstum;
o gestiegene Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger;
o neue Ansätze in der Verwaltungslehre.
eingeschränktes Instrumentarium, um auf diese Änderungen zu reagieren.
Abgeleitet von diesen Gründen wurden mit der heutigen Lösung folgende Zielsetzungen verfolgt:
vermeiden gesundheitlicher Probleme vor der Pensionierung aufgrund langjähriger Belastungen;
honorieren des langjährigen Einsatzes von Führungskräften und dem damit verbundenen "Verschleiss" inkl. gesundheitlicher Einbussen;
allgemeine Verbesserung der Attraktivität des vorzeitigen Altersrücktritts;
Ausdruck der Wertschätzung für eine langjährige Dienstzugehörigkeit;
ermöglichen eines flexiblen Altersrücktritts bei gesundheitlichen Problemen, die aber nicht als IV-Fälle angesehen werden;
administrativ einfach umzusetzendes Konzept;
Wahrung des finanziellen Gleichgewichts der Pensionsversicherung für das Staatspersonal, daher möglichst kleine Belastung für die Pensionsversicherung;
Erhalten der Flexibilität der anderen an die Pensionsversicherung angeschlossenen Dienstgeber;
Schaffen von mehr Flexibilität bei Organisationsprojekten oder Restrukturierungsmassnahmen in Bezug auf die Stellenbesetzung resp. -aufhebung;
Erhöhen der Attraktivität der Liechtensteinischen Landesverwaltung als Arbeitgeberin;
Finanzierbare Lösung ohne allzu grosse Belastung des Staatshaushaltes.
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Einige dieser Gründe haben auch heute noch ihre Gültigkeit. Wohl muss in der heutigen Arbeitswelt der Umgang mit neuen Technologien oder die Herausforderung einer vermehrten internationalen Ausrichtung mittlerweile von den entsprechenden Arbeitnehmenden vorausgesetzt werden können. Andererseits steigt gerade aufgrund der Lage des Finanzhaushaltes und damit dem stark eingeschränktem Spielraum in Bezug auf personelles Wachstum der Druck auf die Arbeitnehmerschaft. Auch im Bildungsbereich zeigt sich, dass gerade ältere Personen zunehmend unter den immer höheren Anforderungen leiden. Verändert haben sich allerdings vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, sodass der Punkt der Finanzierbarkeit einer Frühpensionierungslösung heute eine ganz andere Bedeutung hat als vor mehr als zehn Jahren. Dies ist auch der eigentliche Anlass für die vorgeschlagene Revision des heutigen Modells.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2012 / 354
Landtagssitzungen
24. Mai 2012
Stichwörter
Besol­dungs­ge­setz, Abän­de­rung (Frühpensionierung)
Früh­pen­sio­nie­rung, Abän­de­rung des Besoldungsgesetzes