Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Revision des Stipendiengesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes aufgeworfenen Fragen
Das Eintreten auf die Regierungsvorlage zur Revision des Stipendiengesetzes anlässlich der Landtagssitzung vom 22. März 2012 war unbestritten. Hauptdiskussionspunkte in der Landtagsdebatte bildeten die Kostenentwicklung und die im Zuge der Staatshaushaltssanierung vorgeschlagene Sparmassnahme, ab dem 33. Lebensjahr nur noch Darlehen auszurichten. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die in der Landtagssitzung aufgeworfenen Fragen.
Zuständiges Ressort
Ressort Bildung
Betroffene Amtsstellen
Schulamt
5
Vaduz, 22. Mai 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Revision des Stipendiengesetzes und des Beschwerdekommissionsgesetzes (BuA Nr. 9/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Mit dem Eintreten auf die Regierungsvorlage anlässlich der Landtagssitzung vom 22. März 2012 wird dem Revisionsvorhaben grundsätzlich zugestimmt. Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten einzelne Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsvertreters nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.