Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 65
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Regie­rungs- und Verwaltungsreform
3.Reor­ga­ni­sa­ti­onspro­jekte
4.Zusam­men­füh­rung des Hoch­bau­amtes, des Tief­bau­amtes, des Amtes für Woh­nungs­wesen, der Bau­ad­mi­nis­tra­tion und der Abtei­lung Ein­kauf/Büro­pla­nung zu einem Amt für Bau und Infra­struktur sowie die Auf­lö­sung der Stab­ss­telle für Landesplanung
5.Erläu­te­rungen zur Regierungsvorlage
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
8.Räum­liche und orga­ni­sa­to­ri­sche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über die Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Wohnungswesen, der Bauadministration und der Abteilung Einkauf/Büroplanung zu einem Amt für Bau und Infrastruktur sowie die Auflösung der Stabsstelle für Landesplanung
 
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Die Regierung hat eine umfassende Regierungs- und Verwaltungsreform beschlossen. Neben der Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation werden verschiedene Reorganisationsprojekte in der Landesverwaltung durchgeführt. Eines dieser Projekte betrifft die Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Wohnungswesen, der Bauadministration und der Abteilung Einkauf/Büroplanung sowie die Auflösung der Stabsstelle für Landesplanung, welche Gegenstand dieses Berichtes und Antrages der Regierung ist.
Die vorgeschlagene Massnahme dient der Umsetzung des Handlungsfeldes Nr. 7 "Regierungs- und Verwaltungsreform umsetzen" der Agenda 2020 im Bereich "Innenpolitische Handlungsfähigkeit erhöhen" (Ziel 2).
Zuständiges Ressort
Ressort Bau
Betroffene Amtsstellen
Hochbauamt, Tiefbauamt, Amt für Wohnungswesen, Bauadministration, Stabsstelle für Landesplanung, Amt für Personal und Organisation, Amt für Informatik
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Vaduz, 22. Mai 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über die Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Wohnungswesen, der Bauadministration und der Abteilung Einkauf/Büroplanung des Amtes für Personal und Organisation zu einem Amt für Bau und Infrastruktur sowie die Auflösung der Stabsstelle für Landesplanung zu unterbreiten.
1.1Grundsätzliches
Der liechtensteinische Staat hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend und tiefgreifend verändert. Er hat sich zu einem Leistungsstaat entwickelt, an den laufend höhere Ansprüche gestellt werden. Den heutigen Anforderungen kann er nur begegnen, wenn die Führungsstrukturen mit der Entwicklung Schritt halten. Es ist eine ständige Aufgabe der Regierung, die Organisation und Arbeitsweise der Exekutive und der Verwaltung den stetig wachsenden und immer komplexer werdenden Aufgaben anzupassen.
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Das im Jahre 1973 erlassene Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Staates, welches eine gute Grundlage für die damals notwendigen Veränderungen an den gewachsenen Ordnungen und Verfahrensweisen in Regierung und Verwaltung bildete, und in der Zwischenzeit nur marginal angepasst wurde, vermag den Bedürfnissen an den Leistungsstaat schon seit einiger Zeit nicht mehr zu genügen. Um Regierung und Verwaltung für die Zukunft fit zu machen, ist eine tiefgreifende Reform der Regierungs- und Verwaltungsorganisation notwendig.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2012 / 269
Landtagssitzungen
21. Juni 2012
Stichwörter
Abtei­lung Ein­kauf/Büro­pla­nung, Zusam­men­füh­rung in Amt für Bau und Infrastruktur
Agenda 2020, Innen­po­li­ti­sche Hand­lungs­fä­hig­keit erhöhen (Ziel 2)
Amt für Woh­nungs­wesen, Zusam­men­füh­rung in Amt für Bau und Infrastruktur
Bau­ad­mi­nis­tra­tion, Zusam­men­füh­rung in Amt für Bau und Infrastruktur
Hoch­bauamt, Zusam­men­füh­rung in Amt für Bau und Infrastruktur
Stab­ss­telle für Lan­des­pla­nung, Auflösung
Tief­bauamt, Zusam­men­füh­rung in Amt für Bau und Infrastruktur