Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über die Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Wohnungswesen, der Bauadministration und der Abteilung Einkauf/Büroplanung zu einem Amt für Bau und Infrastruktur sowie die Auflösung der Stabsstelle für Landesplanung
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Die Regierung hat eine umfassende Regierungs- und Verwaltungsreform beschlossen. Neben der Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation werden verschiedene Reorganisationsprojekte in der Landesverwaltung durchgeführt. Eines dieser Projekte betrifft die Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Wohnungswesen, der Bauadministration und der Abteilung Einkauf/Büroplanung sowie die Auflösung der Stabsstelle für Landesplanung, welche Gegenstand dieses Berichtes und Antrages der Regierung ist.
Die vorgeschlagene Massnahme dient der Umsetzung des Handlungsfeldes Nr. 7 "Regierungs- und Verwaltungsreform umsetzen" der Agenda 2020 im Bereich "Innenpolitische Handlungsfähigkeit erhöhen" (Ziel 2).
Zuständiges Ressort
Ressort Bau
Betroffene Amtsstellen
Hochbauamt, Tiefbauamt, Amt für Wohnungswesen, Bauadministration, Stabsstelle für Landesplanung, Amt für Personal und Organisation, Amt für Informatik
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Vaduz, 22. Mai 2012
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über die Zusammenführung des Hochbauamtes, des Tiefbauamtes, des Amtes für Wohnungswesen, der Bauadministration und der Abteilung Einkauf/Büroplanung des Amtes für Personal und Organisation zu einem Amt für Bau und Infrastruktur sowie die Auflösung der Stabsstelle für Landesplanung zu unterbreiten.
Der liechtensteinische Staat hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend und tiefgreifend verändert. Er hat sich zu einem Leistungsstaat entwickelt, an den laufend höhere Ansprüche gestellt werden. Den heutigen Anforderungen kann er nur begegnen, wenn die Führungsstrukturen mit der Entwicklung Schritt halten. Es ist eine ständige Aufgabe der Regierung, die Organisation und Arbeitsweise der Exekutive und der Verwaltung den stetig wachsenden und immer komplexer werdenden Aufgaben anzupassen.
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Das im Jahre 1973 erlassene Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Staates, welches eine gute Grundlage für die damals notwendigen Veränderungen an den gewachsenen Ordnungen und Verfahrensweisen in Regierung und Verwaltung bildete, und in der Zwischenzeit nur marginal angepasst wurde, vermag den Bedürfnissen an den Leistungsstaat schon seit einiger Zeit nicht mehr zu genügen. Um Regierung und Verwaltung für die Zukunft fit zu machen, ist eine tiefgreifende Reform der Regierungs- und Verwaltungsorganisation notwendig.