Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Richterdienstgesetzes
(Gestaffelte Bestellung der nebenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichte)
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Richterdienstgesetzes (Gestaffelte Bestellung der nebenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichte) am 21. Juni 2012 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst. Im Rahmen dieser ersten Lesung wurden weder Fragen gestellt noch Änderungswünsche betreffend den Inhalt der Vorlage vorgebracht.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof
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Vaduz, 3. Juli 2012
RA 2012/1357
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme betreffend die Abänderung des Richterdienstgesetzes (Gestaffelte Bestellung der nebenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichte) zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 21. Juni 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Richterdienstgesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen des Eintretensvotums wurde auf das positive Vernehmlassungsergebnis hingewiesen. Die vorgeschlagene Änderung wurde begrüsst, da diese Erleichterungen für die am Richterbestellungsprozess Beteiligten und damit insbesondere für das Richterauswahlgremium mit sich bringt. Zudem wurde betont, dass auch Kontinuitätserwägungen und Aspekte der Qualitätssicherung für die neue Regelung sprechen.
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Seitens der Abgeordneten wurden darüber hinaus weder Fragen gestellt noch Anmerkungen vorgebracht.