Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wohnbauförderung und die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung dieser Regierungsvorlage am 24. Mai 2012 im Landtag wurden einige Fragen aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsvertreter anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Amt für Wohnungswesen
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Vaduz, 21. August 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wohnbauförderung und die Abänderung des Gesetzes über die Mietbeiträge für Familien (BuA Nr. 35/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 24. Mai 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wohnbauförderung und die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde begrüsst und ein Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten einzelne Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsvertreters nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
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Neu eingefügt in die Vorlage wurde die Abänderung des Art. 3 WBFG. Diese Bestimmung enthält in ihrer derzeitigen Form eine EWR-widrige Regelung, die im Zuge der gegenständlichen Abänderung des WBFG bereinigt werden soll.