Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Schulzahnpflege aufgeworfenen Fragen
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In der Landtagssitzung vom 26. April 2012 wurde die Totalrevision des Gesetzes über die Schulzahnpflege in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war nicht unbestritten, da ein Antrag auf Nichteintreten eingebracht wurde. Der Antrag auf Nichteintreten wurde damit begründet, dass die staatliche Subventionierung der Schulzahnpflege gänzlich abgeschafft werden solle um den Staatshaushalt zu entlasten. Die Abstimmung ergab jedoch eine mehrheitliche Zustimmung für das Eintreten mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden. Zur vorgeschlagenen Totalrevision wurden anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage verschiedene Fragen aufgeworfen. Soweit diese das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet hat, wird nachfolgend auf diese Fragen eingegangen. Konkrete Abänderungsvorschläge zu den einzelnen Artikeln wurden keine eingebracht.
Zuständiges Ressort
Ressort Gesundheit
Betroffene Amtsstelle
Amt für Gesundheit
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Vaduz, 21. August 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Schulzahnpflege (BuA Nr. 30/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 26. April 2012 hat der Landtag die Totalrevision des Gesetzes über die Schulzahnpflege in einer ersten Lesung behandelt. Mit der Vorlage sollen die über Jahrzehnte erzielten Erfolge der Schulzahnpflege in Form einer Kinder- und Jugendzahnpflege weitergeführt und wo möglich zahnmedizinisch optimiert werden. Mit Hilfe neuer Akzente in der Ausgestaltung soll dabei die Eigenverantwortlichkeit stärker berücksichtigt werden. Die Vorlage wurde grundsätzlich begrüsst, im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten einzelne Fragen aufgeworfen. Insbesondere wurde um die Berechnung der finanziellen Auswirkungen hinsichtlich einer Beibehaltung der 50 %-Subvention, einer gänzlichen Kostenübernahme der Untersuchung analog der Vorsorgeuntersuchungen sowie um Erläuterungen zur Kostenneutralität ersucht.