Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neufassung des Emissionshandelsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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In seiner Sitzung vom 21. Juni 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Neufassung des Emissionshandelsgesetzes in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde grundsätzlich positiv aufgenommen und das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war überwiegend unbestritten.
Die Vorlage dient in erster Linie der Umsetzung von EWR Recht in nationales Recht. Daneben werden Beschlüsse der UN Klimakonvention auf nationaler Ebene konkretisiert. Ausserdem enthält die Vorlage strategische Vorgaben an die Regierung hinsichtlich des Reduktionsziels zur landesweiten Emissionsentwicklung bis 2020.
Anlässlich der ersten Lesung wurde hauptsächlich das Verhältnis der geplanten Inlandsmassnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen zum Zukauf von Emissionsgutschriften aus dem Ausland thematisiert. Zudem zeigte sich Bedarf nach weitergehenden Informationen zum Potential inländischer Treibhausgasreduktionen sowie der Position Liechtensteins im Vergleich zu anderen Staaten, was die Entwicklung der Treibhausgasemissionen anbelangt.
Liechtenstein ist nach wie vor weit davon entfernt, die Ziele der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto Protokolls (2008 - 2012) allein durch inländische Reduktionsmassnahmen erreichen zu können. Die durchschnittlichen Emissionen der ersten drei Jahre der Verpflichtungsperiode liegen derzeit noch 16,4% über dem Zielwert. Die Bestandsaufnahme hinsichtlich der Entwicklungen der landesweiten Treibhausgasemissionen im Vergleich zu anderen Industriestaaten zeigt aber auch, dass Liechtenstein den richtigen Weg eingeschlagen hat. So belegt Liechtenstein bei den Pro-Kopf Emissionen des Landes im Jahre 2010 unter den insgesamt 41 Industriestaaten den erfreulichen siebten Platz.
Die Regierung geht davon aus, dass die Reduktionsleistung der in der Vergangenheit gesetzten inländischen Massnahmen in den verbleibenden zwei Verpflichtungsjahren weiter zunehmen wird. Der Anteil der aus dem Ausland bezogenen Emissionsgutschriften zur Erreichung der Kyoto Verpflichtung sollte dementsprechend zurückgehen.
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Das Post-Kyoto Reduktionsziel (bis 2020 mindestens -20% gegenüber 1990) sollte bei konsequenter Umsetzung aller Massnahmen, wie sie in der Energiestrategie 2020 festgelegt sind, weitgehend mit Inlandsmassnahmen erreicht werden können. Dennoch muss zur Sicherheit die Entwicklung der landesweiten Treibhausgasemissionen genau beobachtet und bei Bedarf rechtzeitig auf den Ankauf von Emissionsgutschriften aus im Ausland generierten Reduktionen zurückgegriffen werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umweltschutz
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 21. August 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neufassung des Emissionshandelsgesetzes sowie über die Abänderung des CO2-Gesetzes (BuA Nr. 56/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 21. Juni 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Neufassung des Emissionshandelsgesetzes in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde grundsätzlich positiv aufgenommen. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war überwiegend unbestritten.
Die Vorlage dient in erster Linie der Umsetzung der totalrevidierten EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG sowie der Konkretisierung von Beschlüssen der UN Klimakonvention. Daneben enthält sie Vorgaben der strategischen Ausrichtung zur Erreichung der liechtensteinischen Treibhausgasreduktionsziele.
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Im Rahmen der ersten Lesung wurde die Regierung ersucht, dem Landtag Auskunft hinsichtlich Liechtensteins Emissionsentwicklung im internationalen Vergleich zu geben. Daneben wurden Fragen zum Kosten-Nutzen Potential von Treibhausgasreduktionen durch Inlandsmassnahmen im Verhältnis zum Ankauf von Emissionsreduktionen aus Klimaschutzprojekten aufgeworfen. Zudem wurde auf die Entwicklungen des Emissionshandelsmarktes im allgemeinen und die zukünftige Rolle Liechtensteins in diesem Markt eingegangen. Eingaben zu den einzelnen Artikeln der Vorlage wurden nur wenige vorgebracht.