Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2012 / 81
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Umwelt­in­for­ma­ti­ons­ge­setz (UIG)
2.Beschwer­de­kom­mis­si­ons­ge­setz
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neufassung des Gesetzes über Umweltinformationen sowie über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes  aufgeworfenen Fragen 
 
In seiner Sitzung vom 21. Juni 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Neufassung des Gesetzes über Umweltinformationen sowie über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung Nr. 55/2012). Die Vorlage wurde positiv aufgenommen, das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die Vorlage dient in erster Linie der Umsetzung der EU- Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in nationales Recht. Zudem soll mit der Vorlage das Beschwerdekommissionsgesetz in der Weise geändert werden, dass künftig die Verwaltungsbeschwerdekommission wie in anderen Umwelterlassen für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Umweltinformationsgesetz zuständig wird.
Anlässlich der ersten Lesung wurden Verständnisfragen zur Gebührenerhebung für die Informationserteilung sowie einige wenige Fragen zu einzelnen Artikeln gestellt. Änderungen der Gesetzesvorlage wurden keine beantragt.
Zuständiges Ressort
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umweltschutz
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amt für Wald, Natur und Landschaft
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Amt für Gesundheit
Amt für Bevölkerungsschutz
Stabsstelle Landesplanung
Hochbauamt
Tiefbauamt
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Vaduz, 21. August 2012
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neufassung des Gesetzes über Umweltinformationen sowie über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (BuA Nr. 55/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 21. Juni 2012 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Neufassung des Gesetzes über Umweltinformationen sowie über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung Nr. 55/2012). Die Vorlage wurde positiv aufgenommen, das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die Vorlage dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in nationales Recht. Daneben soll mit der Vorlage das Beschwerdekommissionsgesetz geändert werden. Künftig soll die Verwaltungsbeschwerdekommission wie in anderen Um
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welterlassen für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Umweltinformationsgesetz zuständig sein.
In der ersten Lesung wurden Verständnisfragen zur Gebührenerhebung für die Informationserteilung sowie einige wenige Fragen zu einzelnen Artikeln gestellt. Änderungen der Gesetzesvorlage wurden keine beantragt. Nachfolgend nimmt die Regierung zu den gestellten Fragen Stellung.
LR-Systematik
8
81
814
1
17
172
LGBl-Nummern
2012 / 345
2012 / 344
Landtagssitzungen
19. September 2012
Stichwörter
EG-Richt­linie 2003/4/EG
EWR-Aus­schuss-Beschluss Nr. 123/2003
UIG (Umweltinformationsgesetz)
Umwelt­in­for­ma­tionen, Zugang der Öffent­lich­keit zu sol­chen (EG-Richt­linie 2003/4/EG)
Umwelt­in­for­ma­ti­ons­ge­setz (UIG)