Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 100
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Erläu­te­rungen zum Abkommen
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Aus­wir­kungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanîschen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama) vom 24. Juni 2013 
 
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Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechten-stein, Norwegen, Schweiz) und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlos-sen mit Costa Rica und Panama) ist am 24. Juni 2013 in Trondheim, Norwegen, unterzeichnet worden. Das Abkommen entspricht weitgehend den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA-Staaten und hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es enthält Bestimmungen über:
• den Warenhandel;
• den Handel mit Dienstleistungen;
• Investitionen
• den Schutz des geistigen Eigentums;
• den Wettbewerb;
• das öffentliche Beschaffungswesen;
• den Handel und die nachhaltige Entwicklung;
• die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit;
• institutionelle Bestimmungen (gemischter Ausschuss und Streitbeile-gungsverfahren).
Das FHA mit den zentralamerikanischen Staaten erweitert das Netz von FHA, das die EFTA seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittländern ausserhalb der EU aufbaut. Für Liechtenstein als exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten, das überdies keiner grösseren Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von FHA neben der Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation (WTO) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen der drei Hauptpfeiler seiner Politik der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar. Der spezifische Beitrag der FHA zur Aussenwirtschaftspolitik Liechtensteins ist die Vermeidung oder Beseitigung von Diskriminierungen, die sich aus Präferenzabkommen ergeben, die unsere Handelspartner mit Konkurrenten Liechtensteins abschliessen. Umgekehrt können durch den Abschluss von FHA gegenüber Konkurrenten, die über kein Präferenzabkommen mit dem jewei-
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ligen Partner verfügen, Wettbewerbsvorteile geschaffen werden. Gleichzeitig verbessern die FHA die Rahmenbedingungen, die Rechtssicherheit und die Stabilität der liechtensteinischen Wirtschaftsbeziehungen mit den Vertragspartnern und tragen zur Diversifizierung und Dynamisierung des grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Austauschs bei.
Aufgrund des Zollvertrags vom 29. März 1923 zwischen der Schweiz und Liechtenstein wendet die Schweiz die im vorliegenden FHA enthaltenen Bestimmungen über den Warenverkehr auch für Liechtenstein an. Art. 1.4 Abs. 2 des Freihandelsabkommens sieht explizit vor, dass die Schweiz in diesen Gebieten das Fürstentum Liechtenstein vertritt. Weil das FHA, wie oben ausgeführt, etliche Bereiche umfasst, die über den Warenverkehr hinausgehen, erfordert dessen Inkrafttreten die Ratifikation durch Liechtenstein als EFTA-Mitglied.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Liechtensteinische Mission in Genf
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Vaduz, 22. Oktober 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama) vom 24. Juni 2013 zu unterbreiten.
1.1Die Freihandelspolitik der EFTA
Das Freihandelsabkommen (FHA) mit den zentralamerikanischen Staaten, abgeschlossen mit Costa Rica und Panama (im Folgenden "FHA mit den zentralamerikanischen Staaten"), erweitert das Netz von FHA, das die EFTA seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittländern ausserhalb der EU aufbaut. Insgesamt verfügt die EFTA zurzeit über ein Netz von insgesamt 24 abgeschlossenen FHA. Das vorliegende FHA wird den Zugang für liechtensteinische Waren- und Dienstleistungsexporte auf den beiden dynamischen zentralamerikanischen Märkten verbessern, den gegenseitigen Handel erleichtern, den Schutz des geistigen Eigentums verstärken, allgemein die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch
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verbessern sowie zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Das FHA vermindert Diskriminierungen von liechtensteinischen Wirtschaftsakteuren gegenüber bestehenden (insbesondere USA und EU) und künftigen Freihandelspartnern der beiden zentralamerikanischen Staaten und schafft für die liechtensteinische Wirtschaft gegenüber Ländern, die kein FHA mit den beiden zentralamerikanischen Staaten haben, einen Wettbewerbsvorteil. Zudem wird mit dem FHA ein institutionalisierter Rahmen für die Behördenzusammenarbeit zur Überwachung und Weiterentwicklung des Abkommens und zur Lösung von konkreten Problemen geschaffen.
Landtagssitzungen
05. Dezember 2013
Stichwörter
Costa Rica, Frei­han­dels­ab­kommen mit der EFTA
EFTA, Frei­han­dels­ab­kommen mit Costa Rica
EFTA, Frei­han­dels­ab­kommen mit Pananma
EFTA, Frei­han­dels­ab­kommen mit Zen­tral­ame­ri­ka­ni­sche Staaten
FHA, Frei­han­dels­ab­kommen EFTA - Costa Rica
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FHA, Frei­han­dels­ab­kommen EFTA - Zen­tral­ame­ri­ka­ni­sche Staaten
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Panama, Frei­han­dels­ab­kommen mit der EFTA
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