Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 159/2013 des Gemeinsamen Ewr-Ausschusses
(Richtlinie 2011/62/EU zur Schaffung eines Gemeinschafskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette)
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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union erliessen am 8. Juni 2011 die Richtlinie 2011/62/EU zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette. Diese Richtlinie ist Teil des sogenannten "Pharmaceutical Packages", das dem Europäischen Wirtschaftsraum im Hinblick auf Arzneimittel mehr Sicherheit bringen soll.
Gefälschte Arzneimittel stellen eine grosse Gesundheitsgefahr für Patienten dar und sind auch in Europa möglich. Die vorliegende Richtlinie 2011/62/EU sieht nun Änderungen vor, die die Sicherheit der legalen Vertriebswege und das Vertrauen in diese gewährleisten sollen. Daher werden verschiedene Massnahmen festgelegt, die das Eindringen gefälschter Arzneimittel in den Europäischen Wirtschaftsraum verhindern sollen.
Der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 159/2013 sieht vor, dass Liechtenstein diese Richtlinie umsetzen muss. Dabei sollen die Bestimmungen im Gesetz vom 18. Dezember 1997 über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum, LR 812.103, umgesetzt werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Gesundheit
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Vaduz, 10. Dezember 2013
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 159/2013 vom 8. Oktober 2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
Am 8. Oktober 2013 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette zu übernehmen.
Bis zum 2. Januar 2013 war für die EU-Länder ein Grossteil der Bestimmungen in Kraft zu setzen. Für einzelne Bestimmungen wie Sicherheitsmerkmale werden noch Vorgaben ausgearbeitet und sind diese somit zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.