Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 22
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes aufgeworfenen Fragen  
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes am 25. April 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden einige Fragen zu einzelnen Bestimmungen der Vorlage aufgeworfen.
Die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betrafen primär die Verfassungsmässigkeit der neuen Art. 5 Abs. 5 und Art. 26 Abs. 6 Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) sowie die Regelung der Zusatzabgabe. Auf diese Fragen wird im Rahmen der Stellungnahme näher eingegangen. Die Regierung schlägt aufgrund der in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und Anregungen die Einführung einer Obergrenze für die Zusatzabgabe, die Streichung der Art. 5 Abs. 5 und Art. 26 Abs. 6 FMAG, die Ergänzung des Anhangs 1 Abschnitt E FMAG um einen Gebührentatbestand für die Anordnung und Genehmigung eines Sanierungsplanes für Vorsorgeeinrichtungen und im Hinblick auf die laufende Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) die Streichung der Koordinations- und Übergangsbestimmungen vor. Abgesehen von diesen Änderungen werden keine Anpassungen der Regierungsvorlage vorgeschlagen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht
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Vaduz, 7. Mai 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (BuA Nr. 3/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 25. April 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Abgeordneten Fragen zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzes aufgeworfen. Sofern diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind, werden diese im Folgenden erläutert bzw. werden Präzisierungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.
Als Reaktion auf die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf die neuen Art. 5 Abs. 5 und Art. 26 Abs. 6 FMAG hat die Regierung beschlossen, diese aus der gegenständlichen Vorlage zu streichen. Die aufgeworfenen verfas-
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sungsrechtlichen Fragen sollen nochmals umfassend und vertieft geprüft werden. Dies ist innerhalb der kurzen Frist bis zur zweiten Lesung der Vorlage im Rahmen des Mai-Landtages kaum möglich. Daher wurde beschlossen, Art. 5 Abs. 5 sowie Art. 26 Abs. 6 FMAG aus der gegenständlichen Vorlage zu streichen und diese gegebenenfalls im Rahmen der Totalrevision des Finanzierungsmodells in der zweiten Phase erneut vorzulegen.
Aufgrund der geäusserten verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die mangelnde Begrenzung der Zusatzabgabe wird vorgeschlagen, eine Obergrenze für diese einzuführen. Diese soll als maximaler Abgabebetrag im Vergleich zum Vorjahr ausgestaltet werden.
Aufgrund der Anregung eines Abgeordneten wird ein Gebührentatbestand für die Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans bei Vorsorgeeinrichtungen in die Vorlage aufgenommen (vgl. Anhang 1 Abschnitt E Bst. i).
In Koordination mit der Abänderung des AIFMG, welche aufgrund der verzögerten Übernahme der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Abänderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 in das EWR-Abkommen notwendig sind, wurde die Koordinations- und Übergangsbestimmung in der gegenständlichen Vorlage gestrichen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2013 / 228
Landtagssitzungen
22. Mai 2013
Stichwörter
Finanz­mark­tauf­sichts­ge­setz, Abän­de­rung (Finanzierungsmodell)
FMAG, Abän­de­rung (Finanzierungsmodell)