Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 33
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Fragen zum Artikel
3.Inkraft­treten
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen  
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Einführung von § 66e Schlussabteilung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) wurde die Frage der Verfassungskonformität dieser Bestimmung aufgeworfen. Um diese Zweifel zu beseitigen, wird von der Regierung vorgeschlagen, anstelle des Verweises auf Art. 328 ff. PGR die konkreten Tathandlungen in dieser Bestimmung zu normieren.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Justiz, Landgericht
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Vaduz, 11. Juni 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (BuA Nr. 8/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 25. April 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten. Da die gegenständliche Vorlage lediglich eine Gesetzesbestimmung umfasst, nimmt die Regierung nachstehend zu dieser Bestimmung Stellung.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2013 / 328
Landtagssitzungen
05. September 2013
Stichwörter
Per­sonen- und Gesell­schafts­recht, Abän­de­rung (Inte­gra­tion des feh­lenden § 65e SchlTPGR)