Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 40
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Ver­lauf der Verhandlungen
3.Bewer­tung
4.Abkommen zwi­schen dem Fürs­tentum Liech­tens­tein und der Repu­blik Öster­reich über die zusam­men­ar­beit im Bereich der Steuern
5.Abän­de­rung des Abkom­mens zwi­schen dem Fürs­tentum Liech­tens­tein und der Repu­blik Öster­reich zur Ver­mei­dung der Dop­pel­bes­teue­rung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abkommen zwi­schen dem Fürs­tentum Liech­tens­tein und der Repu­blik Öster­reich über die Zusam­men­ar­beit im Bereich der Steuern
2.Pro­to­koll zur Abän­de­rung des am 5. November 1969 in Vaduz unter­zeich­neten Abkom­mens zwi­schen dem Fürs­tentum Liech­tens­tein und der Repu­blik Öster­reich zur Ver­mei­dung der Dop­pel­bes­teue­rung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern sowie das Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
 
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Liechtenstein und Österreich haben ein Abkommenspaket zur Regelung der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern vereinbart, das dem Landtag hiermit zur Genehmigung unterbreitet wird. Das Paket besteht aus einem Abgeltungssteuerabkommen und einem Protokoll zur Abänderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969. Das Abgeltungssteuerabkommen ermöglicht die Regularisierung von in der Vergangenheit unversteuerten österreichischen Vermögenswerten und die Sicherstellung der grenzüberscheitenden Steuerkonformität für die Zukunft. Durch das Protokoll wird das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen an die den EU/EWR-Staaten von Österreich gewährten Standards und in gewissen Bereichen an den Wortlaut des aktuellen OECD-Musterabkommens 2010 angepasst.
Für Liechtenstein erfolgt auf rasche und wirksame Weise eine weitgehende Regularisierung der Vergangenheit in Bezug auf österreichische Kunden. Darüber hinaus werden die liechtensteinischen Finanzintermediäre geschützt und österreichische Kunden gewinnen bezüglich der steuerlichen Behandlung Rechtssicherheit. Die Festlegung klarer Kriterien für die steuerliche Behandlung von Stiftungen, namentlich die zukünftige Anerkennung intransparenter Vermögensstrukturen durch Österreich, ist ein wesentliches Element hiervon. Das Abgeltungssteuerabkommen gewährleistet den Schutz der Privatsphäre und stärkt das Vertrauen zwischen den beiden Staaten. Für Österreich kommt es zur Sicherstellung und Erhöhung der Steuereinnahmen von im Ausland investierenden Österreichern.
Die Aufnahme der Amts- und Vollstreckungshilfe ins Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich erhebt dieses zu einem Abkommen, welches die internationalen OECD-Vorgaben und die europäischen Standards erfüllt. Dies ermöglicht die steuerliche Gleichstellung Liechtensteins mit den anderen EU/EWR-Staaten. Zudem werden die Bestimmungen im DBA betreffend Dividenden und Zinsen neu gefasst.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
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Betroffene Stellen
Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden
Steuerverwaltung
Gerichte
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Vaduz, 9. Juli 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 29. Januar 2013 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern sowie das Protokoll vom 29. Januar 2013 zur Abänderung des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich vom 5. November 1969 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Im August 2009 ist Österreich mit dem Wunsch an Liechtenstein herangetreten, das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahre 1969 um eine Regelung zur steuerlichen Amtshilfe gemäss Art. 26 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) zu ergänzen. Am 17. November 2009 hat die Regierung beschlossen, Verhandlungen mit Österreich über die Revision des DBA aufzunehmen. Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher und Finanzminister Josef Pröll vereinbarten in einem Treffen im Juni 2010, Verhandlungen zur Revision
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des DBA zu führen, um es an die neuesten internationalen und europäischen Standards anzupassen, sowie zeitgleich Sondierungsgespräche über die Regelungen zur Besteuerung von Vermögensstrukturen und die Regularisierung unversteuerter Vermögen aufzunehmen. Die Regierung beschloss am 7. Dezember 2010, dass parallel zu den DBA-Revisions-Verhandlungen Gespräche über eine Abgeltungssteuer für die Vergangenheit und eine Regelung zur Sicherung der Steuerkonformität in der Zukunft aufgenommen werden sollen.
Im Januar 2011 konstituierte sich unter der Leitung der Steuerverwaltung die Arbeitsgruppe DBA-Österreich mit dem Ziel, Entscheidungsgrundlagen für die Regierung und das Verhandlungsteam zu erarbeiten und die Verhandlungen zu begleiten.
Die Gespräche und Verhandlungen standen unter der Leitung der Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden (SIFA), der Verhandlungsdelegation gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Steuerverwaltung und des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten an. Die liechtensteinische Botschaft wirkte ebenfalls unterstützend im Verhandlungsprozess mit.
LR-Systematik
0..6
0..67.2
0..6
0..67.2
LGBl-Nummern
2013 / 433
2013 / 432
Landtagssitzungen
06. September 2013
Stichwörter
Abgel­tungss­teu­er­ab­kommen Liech­tens­tein-Österreich
DBA Liech­tens­tein-Öster­reich, Abänderung
Dop­pel­bes­teue­rungs­ab­kommen Liech­tens­tein-Öster­reich, Abänderung
Öster­reich, Abgel­tungss­teu­er­ab­kommen mit Liechtenstein
Öster­reich, DBA mit Liech­tens­tein, Abänderung
Steu­er­ab­kommen Liech­tens­tein-Österreich
Zusam­men­ar­beit im Steu­er­be­reich zwi­schen Liech­tens­tein und Österreich