Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal aufgeworfenen Fragen
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Der Landtag hat sich an zwei Sitzungen - im Dezember 2012 und im Mai 2013 - mit dem Vorhaben zur Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal befasst. Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Problematik der Unterdeckung der PVS und die zukünftige Ausgestaltung der betrieblichen Vorsorge für das Staatspersonal und diverser öffentlicher Betriebe mit hoher zeitlicher Dringlichkeit gelöst werden muss und nicht zulasten der nächsten Generation aufgeschoben werden darf. Aufgrund dieses Aspekts hat die Regierung mit hoher Priorität eine Stellungnahme zur ersten Lesung des Gesetzespaketes vom Mai 2013 verabschiedet, um das Vorhaben bereits an der Septembersitzung 2013 des Landtags abschliessend behandeln zu können. Sie geht darin auf diverse Fragestellungen ein und nimmt auch Anregungen aus der Landtagssitzung auf.
So schlägt die Regierung neu die folgenden wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Vorlage vor:
* Der maximal versicherbare Lohn wird auf Höhe der 7fachen maximalen AHV-Rente, d.h. aktuell bei CHF 194'880 begrenzt. Die darüber liegenden Lohnteile werden nicht mehr versichert;
* Der Koordinationsabzug wird neu auf 100% der minimalen AHV-Jahresrente - d.h. bei derzeit CHF 13'920 - festgelegt, maximal jedoch bei 15% der massgebenden Jahresbesoldung;
* Auf die Einhebung des Sicherungsbeitrags der Arbeitgeber zur Äufnung der Wertschwankungsreserve der Pensionsbezüger wird gänzlich verzichtet;
* Kinder- und Waisenrenten werden von der Einhebung eines Sicherungsbeitrags zur Äufnung einer Wertschwankungsreserve befreit;
* Der Gesetzesvorschlag enthält keine Regelungen mehr zur Zusammensetzung und Konstituierung des Stiftungsrats der neuen Vorsorgeeinrichtung. Damit kommt die Regierung den Bedenken einer zukünftigen potentiellen politischen Einflussnahme so weit wie möglich entgegen.
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Mit den Anpassungen zum maximal versicherbaren Lohn und der Höhe des Koordinationsabzugs sinken die Lohnnebenkosten des Landes als Arbeitgeber relevant. Bei neu eintretenden Versicherten (ab dem 1.7.2014) wirken diese Anpassungen unmittelbar. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei den heute Versicherten eine Kürzung der anwartschaftlichen Rente nur bis zu 10% möglich, weshalb diese Massnahmen beim aktuellen Versichertenbestand erst deutlich verzögert Wirkung zeigen.
Die Regierung hat diesen neuen Vorsorgeplan mit insgesamt neun grösseren Arbeitgebern in Liechtenstein verglichen. Der Vergleich zeigt, dass die Vorsorgelösung sowohl was die Beitragsleistungen des Arbeitgebers als auch die Gesamtrentenversorgung (1. und 2. Säule) angeht, in etwa im Mittelfeld der Vergleichsunternehmen angesiedelt werden kann. Als einer der grössten Arbeitgeber mit einer sehr heterogenen Arbeitnehmerschaft ist das Land zwingend darauf angewiesen, weiterhin auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Dies ist nach Ansicht der Regierung auch der Fall, wenn der neue Vorsorgeplan sich nicht an den attraktivsten Lösungen orientiert. In Einzelfällen, v.a. bei Stellen für hochspezialisierte Aufgaben, wird der neue Vorsorgeplan allerdings die Rekrutierung von geeigneten Personen erschweren.
Dennoch hält die Regierung diesen neuen Vorschlag als vertretbar für alle Betroffenen, dies gilt auch für das Land als Arbeitgeber. Dies nicht zuletzt, weil mit diesem Projekt die Chance genutzt wird, die finanzielle Entwicklung der Vorsorgeeinrichtung durch die Festlegung geeigneter Parameter aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen bestmöglich zu sichern. Dies v.a. durch den angewendeten technischen Zins von 2.5% und einen Umwandlungssatz von 5.425%.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Pensionsversicherung für das Staatspersonal
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Vaduz, 12. Juli 2013
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Errichtung einer Vorsorgeeinrichtung für die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung für die Staatsangestellten sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Bericht und Antrag Nr. 16/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom Mai 2013 hat der Landtag die Stellungnahme der Regierung zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Errichtung einer Vorsorgeeinrichtung für die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung für die Staatsangestellten sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal erneut in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde intensiv diskutiert und Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
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Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten diverse Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsvertreters nicht schon anlässlich der Landtagsdebatte geschehen ist, in dieser Stellungnahme beantwortet.