Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 5
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Änderung des Steuergesetzes sowie Postulatsbeantwortung zur Einführung eines neuen Grenzsteuersatzes für Spitzenverdiener aufgeworfenen Fragen 
 
Anlässlich der ersten Lesung des Berichtes und Antrages betreffend die Abänderung des Steuergesetzes hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage begrüsst. In der Landtagssitzung gab es Fragen zu einzelnen Artikel.
In der Stellungnahme werden diese Fragen beantwortet. Die Regierung schlägt - abgesehen von einer kleinen sprachlichen Umformulierung in Art. 47 Abs. 4 Bst. c und Art. 48 Abs. 1 Bst. ebis sowie einer Präzisierung bei der Inkrafttretensbestimmung - keine Änderung der Regierungsvorlage vor.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Steuerverwaltung
5
Vaduz, 12. März 2013
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (BuA Nr. 139/2012) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Landtagssitzung vom 21. Dezember 2012 wurde die Abänderung des Steuergesetzes in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es Wortmeldungen zu verschiedenen Artikeln der Regierungsvorlage. Bei der Lesung der einzelnen Artikel fand lediglich zu Art. 11 und Art. 16 eine Diskussion statt.
Die Regierung wird unter dem Kapitel "2. Fragen zu den einzelnen Artikeln" auf die im Rahmen der Eintretensdebatte sowie der ersten Lesung zu den zu einzelnen Artikeln gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte bzw. ersten Lesung beantwortet hat.
6
Im Rahmen der ersten Lesung ersuchte ein Abgeordneter die Regierung, Art. 11 der Regierungsvorlage der Wirtschaftskammer sowie der Industrie- und Handelskammer zur Stellungnahme zu unterbreiten. Die Regierung lud sodann diese beiden Verbände zur Stellungnahme ein. Die Verbände reichten am 18. Februar 2013 eine Stellungnahme ein. Auf den Inhalt der Stellungnahmen wird bei den Ausführungen zu Art. 11 eingegangen.
LR-Systematik
6
64
640
LGBl-Nummern
2013 / 202
Landtagssitzungen
24. April 2013
Stichwörter
Grenz­s­teu­er­satz für Spit­zen­ver­diener, Postulatsbeantwortung
Postu­lats­be­ant­wor­tung betr. Grenz­s­teu­er­satz für Spitzenverdiener
Spit­zen­ver­diener, Grenz­s­teu­er­satz (Postulatsbeantwortung)
Steu­er­ge­setz (SteG), Abän­de­rung (Anpas­sung Widmungssteuersatz)
Steu­er­ge­setz (SteG), Abän­de­rung (Eigenkapitalabzug)
Steu­er­ge­setz (SteG), Abän­de­rung (Erhö­hung Aufwandsteuersatz)
Steu­er­ge­setz (SteG), Abän­de­rung (Erhö­hung Tarifstufe)
Steu­er­ge­setz (SteG), Abän­de­rung (Schul­den­abzug grund­pfand­ge­si­cherter Schulden)