Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Finanzbeschlusses vom 18. November 2009 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Realisierung des Industriezubringers Schaan
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Der im Jahr 2009 durch den Landtag genehmigte Verpflichtungskredit für die Realisierung des Industriezubringers Schaan ist bis Ende 2013 befristet. Die Arbeiten wurden unmittelbar nach der Volksabstimmung aufgenommen. Aufgrund der Abhängigkeiten mit einem Fremdprojekt an der Bendererstrasse, welches vor der Realisierung des Anschlusses des Industriezubringers an die Bendererstrasse fertiggestellt werden musste, und welches durch ein Beschwerdeverfahren um beinahe ein Jahr verzögert wurde, verzögern sich auch die Abschlussarbeiten am Industriezubringer Schaan. Bei diesem Fremdprojekt handelt es sich um den Neubau des Abwasserhauptsammelkanals des Abwasserzweckverbands von Schaan zur ARA nach Bendern.
Diese Verzögerung konnte im Zeitplan des Industriezubringers teilweise, jedoch nicht vollumfänglich kompensiert werden. Das hat zur Folge, dass sich die Bauarbeiten im Bereich der Bendererstrasse noch bis ins Jahr 2014 ziehen werden.
Mit der beantragten Abänderung des Finanzbeschlusses soll lediglich die Befristung aufgehoben werden. Die Höhe des Verpflichtungskredits bleibt unverändert. Im Voranschlag 2014 sind die mutmasslichen Aufwendungen für die noch ausstehenden Arbeiten aufgenommen. Entsprechend ist mit keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen zu rechnen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur, Umwelt und Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Bau und Infrastruktur
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Vaduz, 13. August 2013
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzbeschlusses vom 18. November 2009 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredites zur Realisierung des Industriezubringers Schaan an den Landtag zu unterbreiten.
Der Hohe Landtag hat mit Finanzbeschluss vom 18. November 2009 (Bericht und Antrag Nr. 99/2009) einen Verpflichtungskredit zur Realisierung des Industriezubringers Schaan genehmigt. Der Verpflichtungskredit ist dabei auf die Jahre 2010 bis 2013 beschränkt.
Zwischenzeitlich wurden nach der erfolgreichen Volksabstimmung, in den Jahren 2010 und 2011 sämtliche Planungen abgeschlossen, der notwendige Landerwerb getätigt und die Realisierung des Industriezubringers Schaan im Jahr 2010 in Angriff genommen. Die Arbeiten auf dem Abschnitt Speckigraben bis Feldkircherstrasse laufen gemäss Zeitplan und können bis auf die Bepflanzung voraussichtlich im Jahr 2013 abgeschlossen werden.
Die Arbeiten beim Anschluss an die Bendererstrasse haben sich zeitlich verzögert. Der Grund liegt in einem Bauvorhaben des Abwasserzweckverbandes der
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Gemeinden Liechtensteins in diesem Bereich, welches VOR der Realisierung des Anschlusses des Industriezubringers an die Bendererstrasse fertiggestellt werden musste. Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens bei der Arbeitsvergabe dieses Fremdprojekts wurde dieses schliesslich um beinahe ein Jahr verzögert.
Diese Verzögerung konnte im Zeitplan des Industriezubringers teilweise, abernicht vollumfänglich kompensiert werden. Dies hat zur Folge, dass die Abschlussarbeiten im Bereich der Bendererstrasse sich noch bis ins Jahr 2014 ziehen werden.
Die Inbetriebnahme des Industriezubringers Schaan wird trotz der baulichen Verzögerung voraussichtlich wie geplant noch im November dieses Jahres stattfinden. Die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Arbeiten erfolgen unter Betrieb und teilweise neben der eigentlichen Fahrbahn.
Die mit dem Verpflichtungskredit bereit gestellten finanziellen Mittel wurden bisher wie folgt ausgeschöpft:
Realisierung Industriezubringer Schaan (Art. 1 des Finanzbeschlusses vom 18.11.2009) inkl. Landerwerb. | CHF 15'000'000 |
Ausgaben 2010 | CHF 708'434 |
Ausgaben 2011 | CHF 3'813'506 |
Ausgaben 2012 | CHF 4'982'987 |
Ausgaben bis zum 30.6.2013 | CHF 464'755 |
Total Zahlungen bis 30.06.2013 | CHF 9'969'682 |
Verfügbarer Restkredit | CHF 5'030'318 |
Geschätzte weitere Ausgaben 2013 | CHF 4'000'000 |
Geschätzte Ausgaben 2014 | CHF 1'000'000 |
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Mit der beantragten Abänderung des Finanzbeschlusses soll lediglich die Befristung aufgehoben werden. Die Höhe des Verpflichtungskredits bleibt unverändert. Im Voranschlag 2014 sind die mutmasslichen Aufwendungen für die noch ausstehenden Arbeiten aufgenommen. Entsprechend ist mit keinen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen zu rechnen.