Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 51
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
I.Antrag der Regierung
II.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Landesbeitrages an die Geschäftsstelle der internationalen Alpenschutzkommission CIPRA
 
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Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Alpes) wurde bereits 1952 gegründet und konnte im Jahr 2012 ihren 60. Geburtstag feiern. Seit 1983 hat die CIPRA International ihren Sitz in Liechtenstein, zuerst in Vaduz, ab 1996 in Schaan. Die CIPRA ist die einzige internationale, alle Alpenstaaten umfassende Organisation, welche sich mit den spezifischen Umweltproblemen der Alpen länderübergreifend befasst. Ihre Haupttätigkeiten bilden die Förderung des Erfahrungsaustausches, die Sensibilisierung für die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Umweltschutzes und die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung. Im einschlägigen Tätigkeitsbereich veröffentlicht die CIPRA zu diesem Zwecke speziellen Themen gewidmete Schriften, verbreitet Sachinformationen, führt selbst oder mit Partnern, auch im Rahmen der internationalen Partnerschaft für Berggebiete, Projekte durch und bietet in Expertengremien und Kommissionen ihre Mithilfe an. Die CIPRA hat für die Alpenkonvention nicht nur den entscheidenden Anstoss gegeben, sondern spielt bei der Entwicklung und Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle sowie insbesondere im Rahmen deren Öffentlichkeitsarbeit eine massgebende Rolle.
Mit ihrem Geschäftssitz in Liechtenstein bringt die CIPRA nicht nur den Standort Liechtenstein vermehrt ins Bewusstsein, sondern macht damit auch die spezielle Bedeutung deutlich, welche Liechtenstein als einziges vollständig im Alpenraum gelegenes Land einer nachhaltigen Entwicklungspolitik für die Berggebiete entgegenbringt. Liechtenstein unterstützt deshalb die Aktivitäten der CIPRA seit dem Jahr 1990 mit einem Beitrag an die Deckung der Grundkosten wie Infrastruktur, Kommunikation und politische Arbeit und zusätzlich mit Beiträgen an konkrete Projekte.
Für die Jahre 2002 bis 2004 sowie 2005 bis 2007 hat der Landtag eine jährliche Unterstützung von CHF 400'000 für die Grundkosten beschlossen und festgelegt, dass die Regierung zusätzlich jährlich maximal CHF 150'000 an Projektkosten bewilligen kann, insgesamt also jährlich maximal CHF 550'000. Die Aufteilung auf Grundkosten und Projektkosten wurde auch für die Periode 2008 bis 2011 beibehalten, indem ein jährlicher Beitrag zur Deckung der Grundkosten, der Infrastruktur, der Kommunikation und der politischen Arbeit der CIPRA in der Höhe von
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CHF 500'000 sowie ein jährlicher Beitrag an Projektkosten von maximal CHF 100'000 gesprochen wurden, also insgesamt jährlich maximal CHF 600'000.
Dieselben Mittel (jährlich CHF 500'000 Grundkosten und CHF 100'000 Projektaktivitäten) beantragte die CIPRA für die Periode 2012 - 2015. Die Regierung schlug angesichts der notwendigen Sparbemühungen vor, den Beitrag an die Grundkosten auf CHF 400'000 zu senken. Der Landtag unterstützte jedoch das Gesuch der CIPRA und beschloss, dass für die Kosten der Geschäftsstelle der CIPRA ein jährlicher Landesbetrag in der Höhe von CHF 500'000 sowie ein jährlicher Beitrag an Projektkosten von maximal CHF 100'000 ausgerichtet wird. Diese Beiträge wurden aber nur für die Jahre 2012 und 2013 beschlossen. Sollten weitere Sparanstrengungen nötig sein, könne somit bereits nach einer kürzeren Zeitdauer wieder darüber beraten werden.
Mit Schreiben vom 15. Mai 2013 stellte die CIPRA ein Gesuch um finanzielle Unterstützung für die Jahre 2014 bis 2017 in selber Höhe wie in den Vorjahren, also CHF 500'000 für die Grundkosten und CHF 100'000 für Projektaktivitäten. Angesichts der nach wie vor äusserst angespannten Finanzlage und der Notwendigkeit, den Staatshaushalt langfristig zu sanieren, sieht die Regierung keine Möglichkeit, dem Gesuch in dieser Höhe nachzukommen. Vielmehr ist sie der Ansicht, dass auch beim Beitrag an die CIPRA ein deutlicher Sparschnitt vorzunehmen ist, auch wenn dieser sehr schmerzhaft ist und es in der heutigen gesamtwirtschaftlichen Lage für die CIPRA zunehmend schwieriger wird, von privaten Geldgebern Beiträge zu erhalten. Die Regierung ist zur Ansicht gelangt, dass der Beitrag für Projektaktivitäten abgeschafft und der Beitrag für die Grundkosten mittelfristig deutlich gekürzt werden soll. Wie im Bericht und Antrag Nr. 45/2013 betreffend das Massnahmenpaket III zur Sanierung des Landeshaushaltes angekündigt, unterbreitet die Regierung dem Landtag nun den Antrag für einen Verpflichtungskredit für die Jahre 2014 bis 2017 in Höhe von 1.4 Mio Franken. Diese Mittel sollen der CIPRA allein für die Grundkosten zur Verfügung gestellt werden, und zwar CHF 500'000 für das Jahr 2014, und je CHF 300'000 für die Jahre 2015 bis 2017.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
Stabstelle Finanzen
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Vaduz, 13. August 2013
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Finanzbeschlusses betreffend die Gewährung eines Landesbeitrages an die Geschäftsstelle der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Schreiben vom 15. Mai 2013 ersucht die CIPRA das Land um einen Beitrag an ihre Grundkosten wie Infrastruktur, Kommunikation und politische Arbeit in der Höhe von CHF 500'000 pro Jahr für den Zeitraum 2014 bis 2017. Darüber hinaus bittet die CIPRA um einen jährlichen Beitrag von CHF 100'000 für die Finanzierung von Projekten.
Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Alpes) wurde 1952 gegründet: "Ziele von CIPRA-International sind die Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der landschaftlichen Schönheit und Vielfalt sowie des reichen Kulturerbes im Alpenraum einschliesslich des Alpenvorlandes" (Art. 6 der Statuten).
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Die CIPRA-International hat ihren Sitz seit 1983 in Liechtenstein - zuerst in Vaduz, seit 1996 in Schaan. CIPRA-International ist ein überkonfessioneller, überpolitischer und übernationaler Verein nach Art. 246 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts. Der Verein ist im liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister eingetragen (H 1068/56). Seine Gemeinnützigkeit ist von der Liechtensteinischen Steuerverwaltung anerkannt (Steuerakt Nr. 183 549).
CIPRA International ist eine Dachorganisation mit nationalen Vertretungen in Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich, Schweiz und Slowenien, welche ihrerseits wieder Dachorganisationen sind. Dadurch vertritt CIPRA International über 100 Organisationen im Alpenraum. Folgende Organisationen sind Mitglieder bei CIPRA-Liechtenstein: Botanisch-Zoologische Gesellschaft Liechtenstein-Sargans-Werdenberg, Fischereiverein Liechtenstein, Liechtensteiner Alpenverein, Liechtensteiner Forstverein, Liechtensteiner Jägerschaft, Liechtensteiner Ornithologischer Landesverband, Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz, Liechtensteinischer Imkerverein, Solargenossenschaft Liechtenstein, Verkehrsclub Liechtenstein. Partnerorganisation ist der Verein Holzkreislauf.
Die Geschäftsstelle der CIPRA International befindet sich in Schaan, wo sie derzeit rund fünfzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Insgesamt ungefähr gleich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei den nationalen Vertretungen in den verschiedenen Alpenländern. Diese werden allerdings nicht aus den Mitteln von CIPRA International finanziert, sondern sind selber für ihre Finanzierung zuständig und werden von den jeweiligen Ländern unterstützt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2013 / 364
Landtagssitzungen
02. Oktober 2013
Stichwörter
CIPRA, Landesbeitrag
Lan­des­bei­trag, CIPRA