Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien
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Die Beiträge an die politischen Parteien wurden seit der Schaffung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien im Jahr 1984 mehrfach erhöht. Der Landtag hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2013 die Regierung beauftragt, eine Abänderung des Gesetzes vom 28. Juni 1984 vorzulegen, mit welchem die finanziellen Beiträge an die politischen Parteien mindestens in dem Rahmen reduziert werden, in welchem beim gesamten Staatshaushalt eingespart werden muss.
Unbenommen der Entscheidungsbefugnis des Landtags schlägt die Regierung vor, die Beiträge an die politischen Parteien insgesamt um CHF 120'000 CHF zu senken. Dabei sollen die Beiträge für die politischen Parteien, welche gemäss Anteil an Wählerstimmen verteilt werden, um CHF 100'000 und die pauschalen Beiträge an jede im Landtag vertretene politische Partei um CHF 5'000 reduziert werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 20. August 2013
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien an den Landtag zu unterbreiten.
Die Abgeordneten Christoph Wenaweser, Violanda Lanter-Koller, Karin Rüdisser-Quaderer, Peter Büchel, Judith Oehri, Frank Konrad, Christoph Beck und Thomas Vogt reichten am 27. Mai 2013 eine Motion zur Abänderung des Gesetzes vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien ein.
Die Motion hatte den folgenden Wortlaut:
Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag einen Entwurf einer Abänderung des Gesetzes vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien vorzulegen, mit welchem die finanziellen Beiträge an die politi-6
schen Parteien mindestens in dem Rahmen reduziert werden, in welchem beim gesamten Staatshaushalt eingespart werden muss. Die Motion wurde wie folgt begründet:
In der letzten Landtagssitzung im Mai 2013 wurde die Initiative der Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler, Harry Quaderer und Pio Schurti betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien debattiert und in der eingereichten Form vom Landtag abgelehnt. Soweit ersichtlich, haben sämtliche Parteien ihren Sparwillen auch hinsichtlich der Parteienfinanzierung bekräftigt, jedoch nicht in der von den Initianten vorgeschlagenen Form.
Nach Ansicht der Motionäre sollen die politischen Parteien bei der heutigen angespannten Finanzlage mit gutem Beispiel vorangehen und folglich bei sich selbst auch Einsparungen vornehmen.