Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 55
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 
 
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Mit Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) sollen verschiedene Massnahmen umgesetzt werden, welche einer Änderung der EMRK bedürfen: Es sind dies der Einbau eines Verweises auf das Prinzip der Subsidiarität und die Doktrin des Ermessensspielraums in die Präambel der EMRK, die Änderung der Altersbegrenzung für Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die Reduktion der Frist für die Einreichung einer Beschwerde beim EGMR, die Anpassung des Zulässigkeitskriterium zum Thema "kein erheblicher Nachteil" sowie die Anpassung in Bezug auf die Abgabe der Rechtssache an die Grosse Kammer.
Das Ministerkomitee des Europarats hat das Protokoll Nr. 15 am 16. Mai 2013 angenommen. Es wurde am 24. Juni 2013 zur Unterzeichnung aufgelegt und an diesem Datum von Liechtenstein unterzeichnet. Das Ministerkomitee hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, mit Blick auf die Unterzeichnung und Ratifikation alles zu unternehmen, damit dieses Instrument bald möglichst in Kraft treten kann. Damit Protokoll Nr. 15 in Kraft treten kann, muss dieses von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarats ratifiziert werden.
Die Ratifikation des Protokolls bedingt keine Anpassung der innerstaatlichen Rechtslage in Liechtenstein und hat auch keine personellen oder finanziellen Auswirkungen.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Amt für Justiz
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Vaduz, 20. August 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Konvention vom4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Liechtenstein ist seit dem 8. September 1982 Vertragspartei der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (folgend EMRK, LGBl. 1982 Nr. 60). Die Vertragsstaaten haben die EMRK durch Änderungs- oder Zusatzprotokolle regelmässig den Bedürfnissen und Entwicklungen der europäischen Gesellschaft angepasst.
Die vom damaligen schweizerischen Vorsitz des Ministerkomitees des Europarats organisierte hochrangige Konferenz zur Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (folgend EGMR) fand am 18. und 19. Februar 2010 in Interlaken statt. An der Konferenz ist ein Aktionsplan verabschiedet und das Ministerkomitee aufgefordert worden, die zuständigen Organe damit zu beauftragen, bis
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Juni des Jahres 2012 spezielle Vorschläge für Massnahmen zu erarbeiten, die Änderungen der EMRK erforderlich machen. Am 26. und 27. April 2011 ist vom türkischen Vorsitz des Ministerkomitees eine zweite hochrangige Konferenz zur Zukunft des EGMR in Izmir ausgerichtet worden. Auf dieser Konferenz wurde ein Umsetzungsplan verabschiedet mit dem Ziel, den Reformprozess zu überprüfen und fortzuführen.
Im Zuge der Arbeiten zur Umsetzung der Vorgaben aus den beiden Konferenzen hat das Ministerkomitee dem Direktionskomitee für Menschenrechte (folgend CDDH) und seinen untergeordneten Gremien einen weiteren Auftrag für den Zweijahreszeitraum 2012-2013 erteilt. Das CDDH wurde aufgefordert, mit Hilfe seines Expertenausschusses zur Reform des EGMR (folgend DH-GDR) den Entwurf eines Berichts für das Ministerkomitee auszuarbeiten, der spezielle Vorschläge enthält, die Änderungen der EMRK erforderlich machen.
Parallel zu diesem Bericht hat das CDDH bei der hochrangigen Konferenz zur Zukunft des EGMR, die vom britischen Vorsitz des Ministerkomitees am 19. und 20. April 2012 in Brighton ausgerichtet wurde, einen Beitrag vorgelegt. Der EGMR hat ebenfalls eine für die Brighton-Konferenz erstellte vorläufige Stellungnahme mit einer Reihe von speziellen Vorschlägen vorgelegt.
Um bestimmte Vorgaben aus der auf der Brighton-Konferenz verabschiedeten Erklärung umzusetzen, hat das Ministerkomitee anschliessend das CDDH beauftragt, den Entwurf eines Protokolls zur Änderung der EMRK vorzubereiten. Diese Arbeiten erfolgten zunächst im Rahmen von zwei Sitzungen einer Redaktionsgruppe mit beschränkter Teilnehmerzahl, bevor sie vom DH-GDR geprüft wurden. In der Folge ist der Entwurf vom CDDH eingehend geprüft und in seiner 76. Sitzung (27.-30. November 2012) zwecks Vorlage an das Ministerkomitee angenommen worden.
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Die Parlamentarische Versammlung hat auf Ersuchen des Ministerkomitees am 26. April 2013 die Stellungnahme Nr. 283 (2013) zum Protokollentwurf angenommen.
In seiner 123. Sitzung hat das Ministerkomitee den Entwurf als Protokoll Nr. 15 zur EMRK geprüft und beschlossen, diesen anzunehmen. Gleichzeitig hat es den Erläuternden Bericht zum Protokoll Nr. 15 zur Kenntnis genommen.
LR-Systematik
0..1
0..10
LGBl-Nummern
2021 / 146
Landtagssitzungen
03. Oktober 2013
Stichwörter
EMRK, Protokoll 15
Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­tion, Protokoll 15
Pro­to­koll 15 der EMRK