Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 62
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Grund­le­gende Bedenken zu ein­zelnen Ele­menten der Vernehmlassungsvorlage
6.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
7.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
8.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Gesetz zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern
 
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Liechtenstein hat am 29. Januar 2013 mit der Republik Österreich ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Abgeltungssteuerabkommen) abgeschlossen.
Das Abgeltungssteuerabkommen gewährleistet eine umfassende Regelung der steuerlichen Zusammenarbeit durch die Regularisierung der Vergangenheit und die Sicherstellung der grenzüberscheitenden Steuerkonformität für die Zukunft.
Das Abkommen enthält Bestimmungen, die ausreichend detailliert, justiziabel und daher direkt anwendbar sind. Dennoch bedarf es des Erlasses ergänzender Bestimmungen in einem Umsetzungsgesetz. Ergänzende Bestimmungen enthält das Gesetz insbesondere zur Regularisierung der Kundenbeziehungen für die Vergangenheit, zur zukünftigen Besteuerung der Kapitaleinkünfte, zu intransparenten Vermögensstrukturen, zur Kontrolle sowie Bestimmungen betreffend Zuständigkeiten, Verfahrens-, Haftungs- und Strafbestimmungen.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Steuerverwaltung
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Vaduz, 27. August 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Gesetz zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Liechtenstein bekennt sich zum OECD-Standard betreffend Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen. Die Steuerstrategie der Regierung beschränkt sich nicht nur auf die Erfüllung dieses Standards, sondern will durch den Abschluss geeigneter bilateraler Abkommen aktiv die Vorteile nutzen, die sich in diesem Bereich für alle Wirtschaftszweige ergeben können. So sind seit der Liechtenstein-Erklärung nicht nur Steueramtshilfeabkommen und Regularisierungsabkommen (LDF) abgeschlossen worden, sondern auch mehrere Doppelbesteuerungsabkommen.
Die Regularisierung von in der Vergangenheit unversteuerten Vermögen ist in den Steuerverhandlungen neben einer möglichst umfassenden Vermeidung von
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Doppelbesteuerungen und der wirksamen Sicherstellung der Steuerkonformität für die Zukunft einer der zentralen Eckpunkte der liechtensteinischen Abkommenspolitik und war damit auch ein wichtiger Teil der Verhandlungen zum Abgeltungssteuerabkommen mit der Republik Österreich.
Das Abgeltungssteuerabkommen mit Österreich lehnt sich an die Vereinbarung zwischen Österreich und der Schweiz an, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, und umfasst wie beim Abkommen mit der Schweiz Kapitalvermögen von Österreichern, das bei inländischen Banken verbucht ist. Darüber wurde der Anwendungsbereich gegenüber dem Abkommen mit der Schweiz auch auf Kapitalvermögen erweitert, das von Vermögensstrukturen in Liechtenstein, insbesondere von Stiftungen, weltweit verwaltet wird.
Das Abgeltungssteuerabkommen stellt gemeinsam mit dem Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich ein Abkommenspaket dar, das vorteilhafte, konstruktive und zukunftsweisende Regelungen für eine steuerliche Zusammenarbeit beinhaltet.
Die betroffenen Verbände waren bei der Erarbeitung dieses Umsetzungsgesetzes eng eingebunden. Derzeit wird zudem gemeinsam mit den Verbänden an der Erstellung von Merkblättern gearbeitet, welche die praktische Umsetzung des Abkommens und des Umsetzungsgesetzes erleichtern sollen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2013 / 434
Landtagssitzungen
03. Oktober 2013
Stichwörter
Abgel­tungss­teu­er­ab­kommen Liech­tens­tein-Öster­reich, Umsetzungsgesetz
DBA Liech­tens­tein-Öster­reich, Umsetzungsgesetz
Dop­pel­bes­teue­rungs­ab­kommen Liech­tens­tein-Öster­reich, Umsetzungsgesetz
Öster­reich, Abgel­tungss­teu­er­ab­kommen mit Liech­tens­tein, Umsetzungsgesetz
Öster­reich, DBA mit Liech­tens­tein, Umsetzungsgesetz
Steu­er­ab­kommen Liech­tens­tein-Öster­reich, Umsetzungsgesetz
Umset­zungs­ge­setz zum DBA Liech­tens­tein-Österreich