Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Bürgergenossenschaft Balzers für die Reduktion von staatlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Holzheizwerkes
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Um die Abhängigkeit von den fossilen Energieträgern Öl und Erdgas und damit den Ausstoss von unerwünschtem CO2 zu reduzieren, soll das Energieholzpotenzial der Liechtensteiner Wälder maximal ausgeschöpft werden, ohne dadurch die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder in Frage zu stellen.
Mit dem Bau des sich seit 2009 in Planung befindlichen Holzheizwerkes Balzers können auch die heute in Liechtenstein nicht verwertbaren Holzsortimente im Inland einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Das hilft den Waldbesitzern die Kosten der Waldbewirtschaftung zu senken. Das Land Liechtenstein profitiert ebenfalls von diesen Kosteneinsparungen, trägt es doch aus finanzieller Sicht die alleinige Verantwortung für die Pflege der Schutzwälder und Windschutzgehölze. Zudem kann Liechtenstein seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Reduktion des klimaschädlichen CO2 nachkommen. So lassen sich mit dem Holzheizwerk rund 4'000 t CO2 pro Jahr im Inland reduzieren, was kurzfristig mit keiner anderen Massnahme erreichbar ist.
Der liechtensteinische Landtag hat sich bereits zweimal mit der finanziellen Unterstützung des Holzheizwerkes Balzers beschäftigt. Letztmals, als die von drei Abgeordneten im September 2012 eingereichte Motion 9 Monate später abgeschrieben wurde. Das Nein zur Motion bedeutete aber kein Nein zum Projekt. In der Landtagssitzung vom Juni 2013 einigten sich die Abgeordneten und die Regierung auf die gemeinsame Erarbeitung einer tragfähigen Lösung für die finanzielle Unterstützung des Holzheizwerkbaus.
Der Vorschlag der Regierung sieht vor, der Bürgergenossenschaft Balzers Beiträge an den Betrieb des Heizwerkes zu gewähren, deren Auszahlung sich über einen Zeitraum von 15 Jahren erstreckt. Für die ersten 10 Jahre sind jährliche Beiträge von maximal CHF 200'000 vorgesehen, für die letzten 5 Jahre wird im Jahre 2021 eine Neubeurteilung der Situation vorgenommen. Bei den Beiträgen handelt es sich um die Abgeltung von Leistungen, welche die Bürgergenossenschaft durch den Betrieb des Holzwerkes für das Land erbringt.
Eine Vereinbarung zwischen dem Land Liechtenstein und der Bürgergenossenschaft Balzers soll die Einzelheiten der Auszahlung dieser Beiträge regeln.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
Amt für Volkswirtschaft
Stabstelle Finanzen
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Vaduz, 29. August 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Bürgergenossenschaft Balzers für die Reduktion von staatlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Holzheizwerkes zu unterbreiten.
Um die Abhängigkeit von den fossilen Energieträgern Öl und Erdgas und damit den Ausstoss von unerwünschtem CO2 zu reduzieren, soll das Energieholzpotenzial der Liechtensteiner Wälder maximal ausgeschöpft werden, ohne dadurch die nachhaltige Erbringung der Waldleistungen in Frage zu stellen.
Mit den heute in Liechtenstein betriebenen Holzheizungen lässt sich dieses Ziel nicht erreichen. Mit dem Bau eines zusätzlichen, grossen Holzheizwerkes kann einerseits die Nutzungsmenge von Energieholz erhöht werden, zum andern lassen sich auch "verschmutztes" Holz (Baumstrünke, Holz aus Rüfe- und Lawinenniedergängen), feines Astmaterial und holzige Gartenabfälle im Land selbst verwerten.
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Die Bürgergenossenschaft Balzers (BGB) beschäftigt sich seit 2009 mit Plänen zur Realisierung eines Holzheizwerkes. Im Februar 2011 gelangt sie mit dem Gesuch an die Regierung, den Bau eines Holzheizwerkes, welches gemäss Vorprojekt Gesamtkosten von CHF 10.7 Mio aufweist, mit einer Subvention in Höhe von CHF 3.0 Mio zu unterstützen.
Nach intensiven Beratungen in den betroffenen Ressorts und Amtsstellen sowie Behandlung des Anliegens in der Energiekommission behandelt die Regierung das Gesuch der Bürgergenossenschaft in ihren Sitzungen vom 16. August 2011 und 31. Januar 2012. Sie beschliesst beide Male, auf das Gesuch der Bürgergenossenschaft nicht einzutreten. Die massgeblichen Gründe hierfür sind die angespannte Finanzlage des Staates, die Ansicht, dass die Waldeigentümer die Finanzierung allein vornehmen sollen sowie Fragen zur Mitbeteiligung der Liechtensteinischen Gasversorgung (LGV) am Projekt, respektive die Problematik von Parallelförderungen verschiedener, z.T. öffentlicher Institutionen. Andererseits ist der sehr grosse Nutzen des Projektes für die heimische Waldwirtschaft und für den Klimaschutz unbestritten.
Am 20. September 2012 reichen drei Landtagsabgeordnete eine Motion zur Ausrichtung eines Förderbeitrages in Höhe von CHF 3.0 Mio im Sinne eines zinslosen Darlehens an den Bau eines Holzheizwerkes der BGB ein, wobei die Vorlage der Regierung den Finanzhaushalt des Landes Liechtenstein nicht zusätzlich belasten darf.
Weil die Bedingung, dass der Finanzhaushalt nicht belastet werden darf, nicht erfüllt werden kann, ist aus Sicht der Regierung die Motion nicht erfüllbar. Im BuA Nr. 30/2013 unterbreitet sie deshalb dem Landtag den Antrag, die Motion vom 20. September 2012 abzuschreiben. In seiner öffentlichen Sitzung vom 19. Juni 2013 stimmt der Landtag dem Antrag mit 22 Stimmen mehrheitlich zu.