Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 66
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte der Vorlage
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an die Universität liechtenstein für die Jahre 2014, 2015 und 2016
 
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Der Landtag hat im Herbst 2011 den Staatsbeitrag für Studiengänge (CHF 10.8 Mio.) und für die Forschung (CHF 2 Mio. Basisfinanzierung sowie CHF 1 Mio. Forschungsförderungsfonds), die Beiträge für Betrieb und Instandhaltung sowie der Anteil an die Mietaufwände (CHF 1 Mio.) an die Universität Liechtenstein per Finanzbeschluss für die Jahre 2012 und 2013 gesprochen.
Der damalige Antrag der Regierung zielte auf einen vierjährigen Zeitraum, wurde aber vom Landtag auf zwei Jahre verkürzt. Verbunden mit der zeitlichen Kürzung des Finanzbeschlusses stimmte der Landtag einem Antrag eines Abgeordneten zu, mit dem die Regierung verpflichtet wurde, in einem Bericht an den Landtag die Strategie für die Universität Liechtenstein unter Berücksichtigung der Entwicklung des Staatsbeitrages ab 2014 darzulegen.
Im Herbst 2012 legte die Regierung dem Landtag einen Strategiebericht vor, in dem sie, gestützt auf ein Gutachten, vorschlug, in einer Arbeitsgruppe eine weitergehende Schwerpunktsetzung und Fokussierung des Angebots der Universität Liechtenstein prüfen zu lassen. Dabei sollte insbesondere das Angebot des Fachbereichs Architektur kritisch hinterfragt werden.
In der Diskussion des Strategieberichtes der Regierung bestätigte der Landtag aber im Grundsatz die bisherige Ausrichtung der Universität Liechtenstein und erteilte den von der Regierung angedachten Szenarien einer stärkeren Schwerpunktsetzung und Fokussierung auf den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften eine Absage.
Vor diesem Hintergrund sah die Regierung keinen Anlass für eine grundsätzliche Überprüfung und Hinterfragung der Eignerstrategie hinsichtlich des in diesem Herbst vorzulegenden Bericht und Antrags betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2014 ff.
Bezüglich des Staatsbeitrages schlägt die Regierung vor, diesen auf der Höhe der Jahre 2012 und 2013 zu belassen und trotz des grossen Spardrucks auf eine Kürzung des Beitrages an die Universität Liechtenstein, so wie sie viele andere Institutionen erfahren müssen, zu verzichten. Aus Sicht der Regierung hat die Universität Liechtenstein aufgrund ihrer noch jungen Geschichte als Universität noch
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wichtige Entwicklungsschritte zu durchlaufen, die durch eine solche Kürzung wesentlich erschwert bzw. verunmöglicht würden.
Neu schlägt die Regierung vor, den Maximalbetrag von CHF 14.8 Mio. nicht mehr wie bis anhin den einzelnen Bereichen Lehre, Forschung, Unterhaltskosten und Mietbeiträge zuzuordnen, sondern der Universität Liechtenstein für die Bereiche Lehre, Forschung (Basisbetrag) sowie Mieten, Betrieb und Unterhalt pauschal CHF 13.8 Mio. Staatsbeitrag zur Verfügung zu stellen. Separat aufgeführt werden soll nur noch der Betrag von CHF 1 Mio. zur Äufnung des Forschungsförderungsfonds.
Die Regierung verspricht sich von dieser Lösung einerseits mehr Flexibilität für die Universität Liechtenstein selbst, andererseits aber auch das Ende der immer wieder geführten Diskussionen bezüglich der vom Staat zu leistenden Mietbeiträge. Die derzeitigen sowie die künftig zusätzlich anfallenden Mieten müssten von der Universität Liechtenstein im Rahmen der vorhandenen Budgetmittel getragen werden.
Zuständiges Ressort
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Betroffene Amtsstellen
Schulamt
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Vaduz, 17. September 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2014, 2015 und 2016 zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Der Staatsbeitrag für Studiengänge und für die Forschung, die Beiträge für Betrieb und Instandhaltung sowie der Anteil an die Mietaufwände an die Universität Liechtenstein wurden vom Landtag im Herbst 2011 per Finanzbeschluss für die Jahre 2012 und 2013 gesprochen. Für die Festlegung der Beiträge für die Jahre 2014 ff. braucht es nun einen neuen Finanzbeschluss des Landtages.
Zur Information der Abgeordneten sollen einleitend die Diskussion zum Finanzbeschluss für die Jahre 2012 und 2013 zusammengefasst sowie die weiteren sich daraus ergebenen Aktivitäten und Massnahmen dargelegt werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2013 / 414
Landtagssitzungen
06. November 2013
Stichwörter
Staats­bei­trag, Uni­ver­sität Liechtenstein
Uni­ver­sität Liech­tens­tein, Staats­bei­trag für die Jahre 2014-2016