Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 2014
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Die Finanzplanungen der vergangen Jahre haben aufgezeigt, dass der Staatshaushalt markante strukturelle Probleme aufweist, welche eine nachhaltige Sanierung unumgänglich machen. Mit den Bericht und Anträgen zu den Massnahmenpaketen I bis III hat die Regierung dem Landtag Massnahmen zur Sanierung aufgezeigt, welche teilweise mit entsprechenden Gesetzesrevisionen bereits realisiert werden konnten. Der vorliegende Voranschlag 2014 zeigt nun, dass sich die Lage für den Staatshaushalt nur langsam erholt.
Mit dem Voranschlag 2014 gelingt es der Regierung den betrieblichen Aufwand erheblich zu reduzieren. Bei einem Aufwandvolumen von CHF 837 Mio. kann dieser im Budgetvergleich um CHF 71 Mio. oder 7.8% entlastet werden. Nach dem massiven Einbruch der betrieblichen Erträge im laufenden Jahr weisen diese auf das kommende Jahr wiederum eine leichte Erholung um CHF 27 Mio. bzw. 4.3% auf. Mit einem Volumen von CHF 650 Mio. können die betrieblichen Erträge die Aufwendungen jedoch bei weitem nicht decken und es ergibt sich ein Verlust aus der betrieblichen Tätigkeit von CHF 188 Mio. Unter Einbezug des Finanzergebnisses von CHF 62 Mio. schliesst die Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 126 Mio. ab.
Die Erhöhung der betrieblichen Erträge ist vor allem auf die Steuern und Abgaben zurückzuführen, welche im Budgetvergleich um CHF 26 Mio. ansteigen. Die Hauptveränderung ergibt sich bei der Ertragssteuer (CHF +48 Mio.), wobei dieser Zunahme eine Reduktion auf der Seite der Besonderen Gesellschaftssteuer (CHF -49 Mio.) gegenüber steht, resultierend aus der auslaufenden Übergangsbestimmung hinsichtlich des Wechsels von ehemaligen Sitzgesellschaften zur ordentlichen Ertragsbesteuerung. Des Weiteren wird auch bei den Vermögens- und Erwerbssteuern (CHF +14 Mio.) und den Stempelabgaben (CHF +10 Mio.) mit Mehreinnahmen gerechnet. Im Bereich der betrieblichen Aufwendungen ergibt sich die grösste Entlastung bei den Beitragsleistungen, die gegenüber dem Voranschlag 2013 um CHF 33 Mio. zurückgehen. Dabei wirken vor allem die geringeren Staatsbeiträge an die Invalidenversicherung (CHF -9.5 Mio.) und die Krankenkassen (CHF -9.4 Mio.) entlastend. Die Finanzzuweisungen an die Gemeinden nehmen um CHF 16 Mio. ab. Dies ist vor allem auf die Reduktion des Mindestfinanzbedarfs über die erneute Anpassung des Faktors(k) für die Jahre 2014 und 2015
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zurückzuführen. Des Weiteren gelingt es der Regierung den Personalaufwand und den Sachaufwand im Budgetvergleich um CHF 13 Mio. bzw. um CHF 7 Mio. zu reduzieren.
Das Bruttoinvestitionsvolumen beläuft sich im kommenden Jahr auf CHF 38 Mio. und liegt damit CHF 14 Mio. unter dem Vorjahr. Tiefere Investitionen verzeichnen vor allem der Tief- und Hochbau mit Rückgängen von CHF 4 Mio. und CHF 3.5 Mio. sowie die Investitionsbeiträge, welch um CHF 3 Mio. zurückgehen. Nach Abzug der prognostizierten Darlehensrückzahlungen werden für das kommende Jahr Nettoinvestitionen in Höhe von CHF 22 Mio. vorgesehen.
Zusammenfassend ergibt sich aus dem Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung und den Nettoinvestitionen ein Mittelabfluss von CHF 109 Mio. in der Gesamtrechnung. Das Ergebnis deckt sich dabei in etwa mit der letztjährigen Finanzplanung, in welcher für das Jahr 2014 von einem Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von CHF 113 Mio. ausgegangen wurde.
Das Ergebnis des Voranschlags 2014 zeigt auf, dass ohne die konsequente Realisierung der Sanierungsmassnahmen kaum damit gerechnet werden kann, dass Aufwendungen und Erträge wieder nachhaltig ins Gleichgewicht gebracht werden können. Die Regierung und der Landtag sind aufgefordert, den eingeschlagenen Kurs zur Sanierung des Staatshaushalts mit höchster Priorität weiterzuführen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Sämtliche Stellen bei der Erarbeitung, die Stabsstelle Finanzen bei der Koordination des Voranschlags
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Vaduz, 24. September 2013
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 2014 zu unterbreiten.
Nach einer kurzen Einleitung werden in Kapitel II Ausführungen zur Hochschätzung für das laufende Jahr gemacht, bevor in Kapitel III auf den eigentlichen Voranschlag eingegangen wird. Die Darstellung der Landesrechnung richtet sich dabei nach der Form der Erfolgs-, Investitions- und Mittelflussrechnung. Des Weiteren wird die Erfolgsrechnung jeweils in die drei Teilergebnisse "Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit", "Finanzergebnis" und Ausserordentliches Ergebnis" unterteilt. Nach den detaillierten Ausführungen zum Voranschlag 2014 wird kurz Stellung zur Kalten Progression sowie zu den Artikeln des Finanzgesetzes genommen. Im Anschluss an den Antrag der Regierung folgt der Entwurf des Finanzgesetzes, in welchem einzelne Budgetabweichungen näher erläutert werden.