Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 71
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Abkommen vom 20. April 2013 mit der Regie­rung der Verei­nigten Mexi­ka­ni­schen Staaten über den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steu­er­sa­chen (TIEA)
2.Die Bes­tim­mungen des Abkom­mens im Einzelnen
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 20. April 2013 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Informationsaustausch in Steuersachen
 
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Im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen wurde das Abkommen mit Mexiko am 20. April 2013 unterzeichnet. Das Verhandlungsresultat besteht in einem OECD- bzw. Global Forum-konformen TIEA.
Das TIEA mit Mexiko ist den übrigen bereits abgeschlossenen und teilweise bereits in Kraft getretenen liechtensteinischen TIEA sehr ähnlich. Es entspricht den Standards, die von der OECD bzw. dem Global Forum festgelegt wurden und übernimmt weitgehend die Formulierungen des OECD-TIEA-Musterabkommens. Das Abkommen tritt nach Notifikation über den Abschluss der jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten (Ratifikation) in Kraft und ist auf Ersuchen anzuwenden, die am Tag oder nach dem Tag des Inkrafttretens gestellt werden, jedoch nur in Bezug auf Steuerjahre oder Steuerfälle, die nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung
Stabstelle für internationale Finanzplatzagenden
Landespolizei
Verwaltungsgerichtshof
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Vaduz, 24. September 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 20. April 2013 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Informationsaustausch in Steuersachen (nachfolgend "Abkommen") zu unterbreiten.
1.1Verlauf der Verhandlungen
Mexiko hatte Ende 2010 Interesse an einem Abschluss eines TIEA bekundet und vorgeschlagen, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Auf Wunsch Liechtensteins fand zunächst ein allgemeines Gespräch zur Gestaltung der Zusammenarbeit in Steuerfragen, insbesondere über die Möglichkeiten zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung liechtensteinischer Investitionen in Mexiko,
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zwischen Liechtenstein und Mexiko im Herbst 2011 statt. Mexiko teilte mit, dass zurzeit nur ein TIEA verhandelt werden könne.
Die Verhandlungen wurden mit Hilfe von elektronischer Kommunikation (E-Mails) geführt. Im Juli 2012 einigten sich die Verhandlungsdelegationen auf das vorliegende Abkommen. Das Verhandlungsresultat steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und wurde am 20. April 2013 unterzeichnet. Es besteht in einem OECD-konformen TIEA inklusive Verhandlungsprotokoll. Ebenfalls wurde von den Delegationsleitern eine Vereinbarte Niederschrift unterzeichnet, welche nicht der Genehmigung durch den Landtag unterliegt. Diese Niederschrift beinhaltet eine Absichtserklärung beider Verhandlungsdelegationen zur Prüfung einer weitergehenden Vertiefung der bilateralen Beziehungen im Steuerbereich und insbesondere der Prüfung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Weiters wird die Beseitigung von gewissen steuerlichen Nachteilen in Mexiko adressiert. Mexiko wird Liechtenstein nach in Kraft treten des TIEA auf die Liste jener Länder aufnehmen, mit denen ein breiter Informationsaustausch gewährleistet ist. Als Konsequenz werden mexikanische Steuerpflichtige ihre Investitionen in Liechtenstein nicht mehr jährlich in einem eigenen Bericht der mexikanischen Steuerbehörde melden müssen. Die Verhandlungen wurden auf liechtensteinischer Seite von der Steuerverwaltung geleitet.
Die Information und Konsultation der Verbände in Liechtenstein über den Verlauf und Abschluss der Verhandlungen erfolgte jeweils im Rahmen der Präsidentenrunde sowie der Arbeitsgruppe DBA.
LR-Systematik
0..3
0..35
0..35.1
LGBl-Nummern
2014 / 169
Stichwörter
Amts­hilfe, in Steu­er­sa­chen, mit Mexiko
Mexiko, Amts­hilfe in Steuersachen
Steuer, Infor­ma­ti­ons­aus­tausch, Liech­tens­tein-Mexiko
Steu­er­amts­hilfe, Liech­tens­tein-Mexiko
TIEA mit Mexiko
Übe­rein­kommen betref­fend den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steu­er­sa­chen (TIEA), Liech­tens­tein-Mexiko