Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrages betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) am 6. September 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden einige Fragen zu einzelnen Bestimmungen der Vorlage aufgeworfen.
Die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betrafen primär die Höhe der Kosten der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie die Festsetzung des Staatsbeitrages von 5 Millionen Franken als Maximal- oder Fixbetrag. Zur Festsetzung dieser Kosten wie auch zur Höhe dieser Kosten und zur Systematik des Staatsbeitrages und der variablen Gestaltung über die Reservenbestimmung werden entsprechende Klarstellungen und Erläuterungen gemacht. Zudem wurde von einigen Abgeordneten mehr Transparenz im Zusammenhang mit den Kosten der FMA und der dem gegenständlichen Finanzierungsmodell zugrundeliegenden Szenarien und Berechnungen gefordert. Auch hier erfolgen entsprechende Erläuterungen und Klarstellungen. Schliesslich wurde Kritik an der Höhe der Markteintrittsschwellen im Fondsbereich geäussert. Da die Höhe dieser Markteintrittsschwellen bereits im Vorfeld der ersten Lesung auf ein kompetitives Mass gesenkt wurde und im Rahmen dieser Stellungnahme Klarstellungen zu den weiteren im Zuge der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen erfolgen, werden hier keine Anpassungen der Regierungsvorlage vorgeschlagen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht
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Vaduz, 1. Oktober 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (BuA Nr. 48/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 6. September 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Abgeordneten Fragen zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzes aufgeworfen. Sofern diese Fragen vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der ersten Lesung beantwortet worden sind, werden diese im Folgenden erläutert bzw. werden Präzisierungen zu den bereits getätigten Ausführungen vorgenommen.