Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der erstren Lesung betreffend die Totalrevision des Treuhändergesetzes und die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung dieser Regierungsvorlage am 6.September 2013 im Landtag wurden einige Fragen aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom zuständigen Regierungsvertreter anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Insbesondere die Bestimmungen zur persönlichen Integrität wurden nochmals überarbeitet. Neben der Änderung des Begriffes persönliche Integrität in Vertrauenswürdigkeit wurden auch inhaltliche Änderungen an Art. 6 vorgenommen. Weiters wurden die Bestimmungen zur Geheimhaltungspflicht sowie betreffend die Haftpflichtversicherung leicht angepasst. Eine Änderung wurde auch betreffend die Standesregeln vorgenommen, als die entsprechende Bestimmung systematisch verschoben wurde. Zudem ist nun vorgesehen, dass diese klare Regelungen zum Risikomanagement enthalten müssen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Staatsanwaltschaft
Gerichte
Amt für Justiz
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Vaduz, 1. Oktober 2013
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Treuhändergesetzes (TrHG) und die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 42/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 6. September 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Totalrevision des Treuhändergesetzes (TrHG) und die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde durchwegs begrüsst und ein Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der ersten Lesung wurden von den Landtagsabgeordneten einzelne Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsvertreters nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Vorlagen zur Schaffung eines Gesetzes betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a PGR sowie zur Totalrevision des Treuhändergesetzes in weiten Teilen
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identisch sind. Sofern einzelnen Vorbringen nur zu einer der beiden Vorlagen eingebracht wurden, jedoch auch für die andere Vorlage Gültigkeit haben, wird in beiden Vorlagen näher darauf eingegangen.