Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 89
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage und Anlass
2.Ver­nehm­las­sung
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (Amnestie) 
 
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Das neue Steuergesetz sah im Jahr 2011 eine befristete Selbstanzeige vor. Die Steuereinnahmen aus der befristeten Selbstanzeige beliefen sich auf rund CHF 24 Mio.
An die Regierung wurde in letzter Zeit mehrfach das Anliegen herangetragen, dass aufgrund der seit 2011 international eingetretenen Entwicklungen die Möglichkeit einer Amnestie geboten werden sollte. Bei Steuerpflichtigen habe aufgrund der internationalen Entwicklungen ein Umdenken stattgefunden und es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass nicht wenige Steuerpflichtige nun ihr in der Vergangenheit nicht versteuertes Vermögen bzw. ihre nicht versteuerten Einkünfte deklarieren würden, wenn eine Amnestie gewährt würde.
Die Regierung möchte deshalb im Jahr 2014 nochmals eine Amnestie gewähren, nicht zuletzt auch als Massnahme zur Erhöhung der Steuereinnahmen. Bei dieser Amnestieregelung soll die Nachsteuer samt Zins von 4% für die vergangenen fünf Jahre erhoben werden; es wird keine Strafe und kein Zuschlag zur Nachsteuer erhoben.
Die Regierung schlägt sodann eine Verschärfung der Konditionen für die "normale" Selbstanzeige gemäss Art. 142 SteG, d.h. Selbstanzeigen welche nach Ablauf der Amnestiefrist erfolgen, vor. Hier soll der Zuschlag von 10% neu auf 20% angehoben werden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Steuerverwaltung
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Vaduz, 22. Oktober 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (Amnestie) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage und Anlass
Mit der Einführung des neuen Steuergesetzes wurde während einem Jahr ab Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes (1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011) die Möglichkeit einer befristeten Selbstanzeige geboten. Die Regelung betreffend die befristete Selbstanzeige sah vor, dass Steuerpflichtige, welche in der Vergangenheit ihr Vermögen bzw. ihre Einkünfte nicht vollständig deklariert hatten und dies nun anzeigten, lediglich die Nachsteuer für die vergangenen 5 Jahre zu entrichten hatten; es wurde weder eine Strafe noch ein Zuschlag noch ein Verzugszins erhoben.
Von dieser befristeten Selbstanzeige haben im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer rund 720 Steuerpflichtige, im Bereich der Kapital- und Ertragssteuer 8 Steuerpflichtige und im Bereich der Grundstückgewinn-, Erbschafts- und
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Schenkungssteuer 24 Steuerpflichtige Gebrauch gemacht. Die Steuereinnahmen für Land und Gemeinden aus den Nachsteuern aufgrund der Selbstanzeigen betrugen insgesamt rund CHF 24 Mio.
Neben der befristeten Selbstanzeige, welche bis 31. Dezember 2011 möglich war, kennt das neue Steuergesetz in Art. 142 die "normale" Selbstanzeige. Auch nach dem 31. Dezember 2011 sind somit Selbstanzeigen möglich. Bei diesen Selbstanzeigen bleibt der Steuerpflichtige ebenfalls straffrei, es wird jedoch ein Verzugszins (4%) sowie ein Zuschlag von 10% erhoben. Von dieser Möglichkeit haben im Jahr 2012 und 2013 (bis Ende September 2013) rund 70 Steuerpflichtige Gebrauch gemacht.
An die Regierung wurde in letzter Zeit mehrfach das Anliegen herangetragen, dass die Möglichkeit einer Amnestie geboten werden sollte. Bei Steuerpflichtigen habe aufgrund der internationalen Entwicklungen (z.B. Abgeltungssteuerabkommen, Diskussion über automatischen Informationsaustausch) ein Umdenken stattgefunden und es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass nicht wenige Steuerpflichtige nun ihr in der Vergangenheit nicht versteuertes Vermögen bzw. ihre nicht versteuerten Einkünfte deklarieren würden, wenn eine Amnestie gewährt würde.
Die Regierung möchte aufgrund dessen eine Steueramnestie gewähren mit dem Ziel, bisher unversteuertes Vermögen bzw. unversteuerte Einkünfte der Legalität zuzuführen. Auf der einen Seite profitieren davon die steuerpflichtigen Personen, welche mit ihrem Gewissen ins Reine kommen möchten. Auf der anderen Seite sollen hierdurch Steuereinnahmen erhöht werden. Es ist zu bedenken, dass die Deklaration von bisher nicht versteuerten Vermögenswerten bzw. Einkünften nicht nur im Jahr der Amnestie, sondern aufgrund der Erhöhung des Steuersubstrates auch in den Folgejahren zu höheren Steuereinnahmen führen wird.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2014 / 108
Landtagssitzungen
06. Dezember 2013
Stichwörter
Steu­er­amnestie
Steu­er­ge­setz, Abän­de­rung (Amnestie)