Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 173/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Strassenfahrzeuge)
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Die Richtlinie 2009/33/EG soll die Entwicklung eines Marktes für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge fördern und beleben. Sie zwingt Auftraggeber und bestimmte andere Betreiber, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Transportfahrzeuge die Auswirkungen des Betriebs dieser Fahrzeuge über die gesamte Lebensdauer in Bezug auf Energieverbrauch, CO2-Emissionen und andere Schadstoffemissionen zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung kann gemäss der Richtlinie entweder durch die Festlegung technischer Spezifikationen für die Energie- und Umweltleistung oder durch die Verwendung ökologischer Zuschlagskriterien erfolgen. Mit der in der Richtlinie vorgesehenen Berechnungsmethode können die über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten des Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen und Schadstoffemissionen finanziell bewertet werden.
Die Richtlinie soll in Liechtenstein durch Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) und des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG) umgesetzt werden.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Fachstelle öffentliches Auftragswesen
Amt für Umwelt
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Personal und Organisation
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Vaduz, 22. Oktober 2013
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 173/2013 vom 8. Oktober 2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
Am 8. Oktober 2013 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Strassenfahrzeuge in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie sieht eine Frist bis 4. Dezember 2010 vor, innerhalb derer die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsvorschriften zu erlassen hatten. Für die EWR/EFTA-Staaten verlängert sich diese Frist bis zum Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 173/2013 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, was den Abschluss der nationalen Zustimmungsverfahren zu diesem Beschluss in Island, Liechtenstein und Norwegen erfordert.