Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Ausländergesetz; AuG; Heimatschriftengesetz; HSCHG und Asylgesetz; AsylG) aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung der Regierungsvorlagen betreffend die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes, des Ausländergesetzes, des Heimatschriftengesetzes und des Asylgesetzes wurden an der Landtagssitzung vom 6. September 2013 eine grundsätzliche Frage zur Verhältnismässigkeitsprüfung gemäss Ausländergesetz sowie mehrere Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlagen aufgeworfen. Soweit diese Fragen vom Regierungsvertreter anlässlich dieser Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Ausländer- und Passamt
Landespolizei
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Vaduz, 22. Oktober 2013
RA 2013/1000
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Ausländergesetz; AuG; Heimatschriftengesetz; HSchG und Asylgesetz; AsylG) (BuA Nr. 34/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 6. September 2013 hat der Hohe Landtag den Bericht und Antrag Nr. 34/2013 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Ausländergesetz; AuG; Heimatschriftengesetz; HSchG und Asylgesetz; AsylG) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung wurden seitens der Abgeordneten eine allgemeine Frage betreffend das Ausländergesetz sowie kon-
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krete Fragen zu einzelnen Artikeln in der Gesetzesvorlage aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung durch das zuständige Regierungsmitglied erfolgt ist, im Folgenden beantwortet.