Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 98
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes aufgeworfenen Fragen  
 
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Mit Bericht und Antrag Nr. 59/2013 beantragte die Regierung, Art. 7 des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) abzuändern. Gemäss bestehendem Art. 7 LWG werden die finanziellen Mittel für die einzelnen Aufgabenbereiche auf einen vom Landtag gefassten Finanzbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt (Zahlungsrahmen). Der aktuell gültige Finanzbeschluss läuft Ende 2013 aus, weshalb ein neuer Zahlungsrahmen ab 2014 zu bewilligen ist.
Die Regierung ist der Ansicht, dass sich die ursprünglich mit dem Zahlungsrahmen verfolgten Ziele mit diesem Instrument nicht erreichen lassen. Dennoch sollte das LWG eine Möglichkeit vorsehen, regelmässig im Landtag eine agrarpolitische Debatte zu führen. Die Regierung unterbreitete dem Landtag deshalb den Vorschlag, Art. 7 des LWG derart abzuändern, dass diese agrarpolitische Debatte anhand eines agrarpolitischen Berichtes geführt werden soll, welcher dem Landtag periodisch vorzulegen ist.
Die Beratung anlässlich der ersten Lesung zeigte, dass der Hohe Landtag nicht nur eine agrarpolitische Diskussion führen, sondern auch über Weichenstellungen entscheiden möchte. Zusätzlich wünscht er mehr Detailinformation zu den Ausgabenpositionen im Hinblick auf die Budgetdebatte. Die Regierung hat die Ergebnisse der ersten Beratung der Gesetzesvorlage in die vorliegende Stellungnahme eingearbeitet. In einem ersten Teil wird auf die Ausschöpfung des Finanzbeschlusses zum Zahlungsrahmen 2010 - 2013 eingegangen. Anschliessend werden die Ausgabenpositionen auf Basis des LWG beschrieben. In der Beilage sind die entsprechenden Ausgabenentwicklungen für die unterschiedlichen Förderbereiche während der Periode des Zahlungsrahmens 2010 - 2013 zusammengestellt. In einem weiteren Teil wird umrissen, wie sich der agrarpolitische Bericht und die damit zusammenhängenden Anträge in Zukunft darstellen sollen. Schliesslich unterbreitet die Regierung einen gegenüber der ersten Lesung überarbeiteten Vorschlag zu Art. 7 LWG. Mit der neuen Formulierung des Artikels soll einerseits der gegebenen rechtlichen Situation, welche die Kompetenz zum Erlass von Förderungsverordnungen der Regierung überträgt, entsprochen werden. Andererseits soll das Anliegen des Landtags, im Rahmen der agrarpolitischen Diskussion über konkrete Anträge abstimmen zu können, aufgenommen werden.
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Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
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Vaduz, 22. Oktober 2013
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Landwirtschaftsgesetztes (BuA Nr. 59/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Mit Bericht und Antrag Nr. 59/2013 beantragte die Regierung, Art. 7 des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) abzuändern. Gemäss bestehendem Art. 7 LWG werden die finanziellen Mittel für die einzelnen Aufgabenbereiche auf einen vom Landtag gefassten Finanzbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt (Zahlungsrahmen). Der aktuell gültige Finanzbeschluss läuft Ende 2013 aus, weshalb ein neuer Zahlungsrahmen ab 2014 zu bewilligen ist.
Wie im Bericht und Antrag Nr. 59/2013 ausführlich dargestellt, ist die Regierung der Ansicht, dass sich die ursprünglich mit dem Zahlungsrahmen verfolgten Ziele mit diesem Instrument nicht erreichen lassen. Dennoch sollte das LWG - gerade auch auf Wunsch der Vereinigung bäuerlicher Organisationen - eine Möglichkeit vorsehen, regelmässig im Landtag eine agrarpolitische Debatte zu führen. Dieses
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Anliegen griff die Regierung auf und schlug vor, eine solche agrarpolitische Diskussion anhand eines mindestens alle vier Jahre vorzulegenden agrarpolitischen Berichtes anstelle des Zahlungsrahmens zu führen. Es sei hier angemerkt, dass sich diese Erkenntnis während der Vorbereitung des zweiten Zahlungsrahmens entwickelte. Ein erster Entwurf für den entsprechenden Bericht und Antrag zum zweiten Zahlungsrahmen lag im zuständigen Ministerium bereits im Juli 2013 vor. Die Rücksprachen mit der VBO und die Erarbeitung der Alternative zur Abänderung des LWG benötigten jedoch entsprechend Zeit, weshalb der Bericht und Antrag unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Fristen dem Landtag erst auf die Oktober-Sitzung unterbreitet werden konnte. Es ist also keinesfalls so, dass es die Regierung verpasst hätte, einen neuen Zahlungsrahmen auszuarbeiten, wie dies anlässlich der ersten Lesung angemerkt worden ist. Die Regierung verfolgte allein das Ziel, ein für die ursprüngliche Intention nicht geeignetes Instrument aus dem LWG zu streichen und dennoch mit einem anderen Mittel eine regelmässige agrarpolitische Debatte zu ermöglichen.
Die Diskussion im Landtag zeigte hingegen, dass der Hohe Landtag den Zahlungsrahmen und die agrarpolitische Diskussion auch als wichtige Grundlage für eine finanzpolitische Diskussion und als Detailinformation im Hinblick auf die Budgetdebatte betrachtet. Vor diesem Hintergrund erachtete er zumindest teilweise bereits die im Bericht und Antrag Nr. 97/2009 zum ersten Zahlungsrahmen unterbreiteten Unterlagen als zu wenig ausführlich und intransparent. Dasselbe gelte umso mehr für den Bericht und Antrag zur Abänderung des LWG. Gemäss der Debatte während der ersten Lesung ist es für den Landtag wichtig, nicht nur grundlegende Informationen für eine agrarpolitische Diskussion zur Verfügung zu haben. Er möchte gerade auch vor dem Hintergrund der Sparnotwendigkeiten primär wissen, wie sich die öffentlichen Aufwendungen für die Landwirtschaft entwickeln. Es wurde geäussert, dass die diesbezüglichen Grundlagen angesichts der hohen Mittel, die für die Landwirtschaft gesprochen werden, auch im jährlich
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zu verabschiedenden Budget relativ gering seien. Für eine agrarpolitische Debatte müssten daher im Hinblick auf die Budgetgenehmigung detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Ausgabenpositionen vorliegen. Es werde jedoch anerkannt, dass sich der Landtag nicht zu tief in Aufgaben, welche mit dem LWG an die Regierung delegiert worden sind, einbringen sollte. Er möchte aber zumindest einen Überblick und Einblick in die Förderbereiche erhalten, welche aufgrund des LWG geschaffen worden sind. Ansonsten sei es nicht möglich, strategische Weichenstellungen vorzunehmen, da nicht absehbar sei, wie sich diese allenfalls auf die Stossrichtung der Landwirtschaftspolitik, die Budgetentwicklung und auf die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe auswirken könnten.
Zudem genüge es nicht, wenn der Landtag einen von der Regierung vorgelegten agrarpolitischen Bericht nur zur Kenntnis nehmen könne. Es seien konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche der Landtag genehmigen oder ablehnen muss. Wenn die Regierung nun beantrage, das LWG derart abzuändern, dass der Landtag periodisch einen agrarpolitischen Bericht zur Kenntnis nehmen könne, erhalte der Landtag noch weniger Information, als dies schon mit dem Zahlungsrahmen resp. dem Finanzbeschluss der Fall gewesen sei.
Der Landtag teilte allerdings die Ansicht der Regierung, dass das Instrument des Zahlungsrahmens kein optimales Mittel zur Erreichung der ursprünglich anvisierten Ziele ist. Eintreten auf die Gesetzesvorlage war denn auch nicht umstritten. Aus den oben genannten Gründen trat der Landtag aber nicht auf den Vorschlag ein, eine abschliessende zweite Lesung durchzuführen und beauftragte die Regierung mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zur zweiten Lesung, um die Anliegen des Landtages aufzunehmen und in die Gesetzesvorlage einzubauen. Zudem sollten dem Landtag detaillierte Zahlen zur Entwicklung der einzelnen Ausgabenpositionen während der zurückliegenden Periode des Zahlungsrahmens 2010-2013 zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren soll genauer dargestellt
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werden, wie sich der agrarpolitische Bericht in Zukunft präsentiere, welche Inhalte er umfasse und ob er eine Grundlage bilden könne, dass der Landtag darauf gestützt die notwendigen Entscheide - auch in der Budgetdebatte - treffen könne.
Die Regierung kommt mit der vorliegenden Stellungnahme diesen Wünschen nach. In einem ersten Teil wird auf die Ausschöpfung des Finanzbeschlusses zum Zahlungsrahmen 2010 - 2013 eingegangen. Anschliessend werden die Ausgabenpositionen auf Basis des LWG beschrieben. In der Beilage sind die entsprechenden Ausgabenentwicklungen für die unterschiedlichen Förderbereiche während der Periode des Zahlungsrahmens 2010 - 2013 zusammengestellt. In einem weiteren Teil wird kurz umrissen, wie sich der agrarpolitische Bericht und die damit zusammenhängenden Anträge in Zukunft darstellen sollen. Schliesslich unterbreitet die Regierung einen gegenüber der ersten Lesung überarbeiteten Vorschlag zu Art. 7 LWG. Mit der neuen Formulierung des Artikels soll einerseits der gegebenen rechtlichen Situation, welche die Kompetenz zum Erlass von Förderungsverordnungen der Regierung überträgt, entsprochen werden. Andererseits soll das Anliegen des Landtags, im Rahmen der agrarpolitischen Diskussion über konkrete Anträge abstimmen zu können, aufgenommen werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2014 / 023
Landtagssitzungen
05. Dezember 2013
Stichwörter
Land­wirt­schafts­ge­setz, Abän­de­rung (agrar­po­li­ti­scher Bericht)