Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2013 / 99
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zu ein­zelnen Arti­keln der Gesetzesvorlagen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
1.Gesetz über die Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung (UVPG)
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Umweltschutzgesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Beschwerdekommissionsgesetzes
4.Gesetz über die Abän­de­rung des Gewässerschutzgesetzes
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen  
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG), des Beschwerdekommissionsgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes am 3. Oktober 2013 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen beraten. Das Eintreten auf die Vorlagen war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlagen aufgeworfen worden. Soweit diese nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen schwerpunktmässig die korrekte Umsetzung der UVP-Richtlinie (vor allem Sinn und Zweck der UVP-Richtlinie), die Rezeptionsgrundlagen der UVP-pflichtigen Projekte und Schwellenwerte sowie die Unterscheidung von Begrifflichkeiten, insbesondere von Kumulierung, Gesamtbetrachtung und Wechselwirkungen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umwelt
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Bevölkerungsschutz
Amt für Volkswirtschaft
Stabsstelle EWR
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Vaduz, 22. Oktober 2013
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG), des Beschwerdekommissionsgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes (BuA Nr. 58/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 3. Oktober 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie die Abänderung des Umweltschutzgesetzes (USG), des Beschwerdekommissionsgesetzes und des Gewässerschutzgesetzes in erster Lesung beraten (Bericht und Antrag der Regierung vom 20. August 2013, Nr. 58/2013). Die Vorlage wurde weitgehend positiv aufgenommen. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Die Regierung nahm die Diskussionen und Anregungen im Landtag zum Anlass, die Gesetzesvorlage nochmals genau auf die korrekte Umsetzung der EU--
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Richtlinien sowie des ratifizierten Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen sowie die Begründetheit der Angleichung an die schweizerischen Verhältnisse zu überprüfen und auf die interne Geschlossenheit und Widerspruchslosigkeit zu achten.
Grundsätzliche während der ersten Lesung aufgeworfene Fragen werden im folgenden Kapitel erläutert. Zusätzliche Erläuterungen stehen bei den Kommentaren zu den einzelnen Artikeln.
LR-Systematik
8
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814
8
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1
17
172
8
81
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LGBl-Nummern
2014 / 022
2014 / 021
2014 / 019
Landtagssitzungen
05. Dezember 2013
Stichwörter
Beschwer­de­kom­mis­si­ons­ge­setz, Abänderung
G über die Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung, Totalrevision
Gewäs­ser­schutz­ge­setz, Abänderung
GSchG, Abänderung
Umwelt­schutz­ge­setz, Abänderung
Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fungs­ge­setz, Totalrevision
USG, Abänderung
UVPG, Totalrevision