Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes (Abschaffung der Kindersubventionen)
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Mit dem Massnahmenpaket III hat die Regierung bereits zu einem früheren Zeitpunkt u.a. vorgeschlagen, die Kindersubventionen im Bereich der Wohnbauförderung durch das Amt für Bau und Infrastruktur, Abteilung Baubewilligungen und Förderungen, abzuschaffen.
Der vorliegende Bericht und Antrag nimmt den Auftrag des Hohen Landtags vom September 2013 zur Abschaffung der Kindersubventionen im Wohnbauförderungsgesetz auf. Die Gründe für die Abschaffung liegen zum einen darin, dass die Kindersubventionen mit dem eigentlichen Gesetzesziel, der Eigentumsförderung, wenig zu tun haben und dass andererseits durch die Ausrichtung von Kindersubventionen ein gewisser Kreis von EinwohnerInnen in Bezug auf Familienförderung bevorteilt wird.
Der Hohe Landtag hat die Regierung im September 2013 beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Kindersubventionen im Bereich der Wohnbauförderung vorzulegen.
Die Regierung schlägt vor, diese Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Amt für Bau und Infrastruktur
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Vaduz, 28. Januar 2014
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes über die Abschaffung der Kindersubventionen beim Amt für Bau und Infrastruktur, Abteilung Baubewilligungen und Förderungen, an den Landtag zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom Dezember 2009 hat sich der Landtag schon einmal mit der Aufhebung der Kindersubventionen gemäss Wohnbauförderungsgesetz befasst. Dabei wurde dieser Antrag der Regierung insofern diskutiert, als es sich hierbei um Kürzungen im Bereich der Familienpolitik handle. Einige Abgeordnete regten an, die Subventionen nicht gänzlich zu streichen, sondern diese lediglich um 50 % zu reduzieren. Bei der abschliessenden Abstimmung fand dieser Vorschlag jedoch keine Mehrheit. Auch der ursprüngliche Antrag der Regierung auf eine gänzliche Streichung der Subventionen für Kinder wurde an der Landtagssitzung vom 17. März 2010 mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.
An der Landtagssitzung vom 19. September 2012 wurden die Subventionen für verdichtetes Bauen abgeschafft. Im gleichen Zuge wurde beschlossen, für die Gewährung einer Subvention für später geborene Kinder das Einkommen beider Ehepartner zu berücksichtigen. Bisher wurde bei verheirateten Antragstellern
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mit je einem eigenen Einkommen bei der Feststellung des Anspruchs auf Subventionen für später geborene Kinder nur das höhere Einkommen beider Ehepartner berücksichtigt. Diese Änderung hat dazu geführt, dass sich die Auszahlungen der Kindersubventionen für später geborene Kinder ab 2013 gegenüber 2012 um ca. 25% reduzierten.
In seiner Sitzung vom 5. September 2013 behandelte der Landtag im Rahmen des Massnahmenpakets III erneut die Abschaffung der Kindersubventionen. Die Regierung wurde sodann vom Hohen Landtag mit mehrheitlicher Zustimmung beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Kindersubventionen im Bereich der Wohnbauförderung vorzulegen.
Mit der neuerlichen Vorlage schlägt die Regierung vor, die im Wohnbauförderungsgesetz enthaltene Bestimmung in Bezug auf Subventionen für Kinder ab dem 1. Januar 2015 ersatzlos zu streichen. Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2017 einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu erreichen. Es besteht nach wie vor ein hoher Handlungsbedarf. Der Vorschlag, die Subventionen für Kinder abzuschaffen, ist Teil der Korrekturmassnahmen zur Behebung des strukturellen Defizits des liechtensteinischen Staatshaushaltes.