Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts aufgeworfenen Fragen
(Segmentierte Verbandsperson/Protected Cell Company)
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Im Rahmen der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts am 5. September 2014 hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage ausdrücklich begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind eine Reihe von Fragen gestellt worden. Soweit diese nicht oder nicht abschliessend vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der ersten Lesung beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend Stellung.
Die Fragen betreffen schwerpunktmässig die rechtliche Ausgestaltung von segmentierten Verbandspersonen, haftungs- und insolvenzrechtliche Fragen und das Verhältnis der einzelnen Segmente zu einander.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Staatsgerichtshof
Amt für Justiz
Steuerverwaltung
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Vaduz, 2. Oktober 2014
LNR 2014-1270
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Segmentierte Verbandsperson/Protected Cell Company; BuA Nr. 69/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 5. September 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Segmentierte Verbandsperson/Protected Cell Company) in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mehrere Abgeordnete begrüssten die Regierungsvorlage in ihren Eintretensvoten ausdrücklich. Die aufgeworfen Fragen sollen mit dieser Stellungnahme beantwortet werden, soweit sie nicht bereits im Rahmen der ersten Lesung vom zuständigen Regierungsmitglied beantwortet wurden.