Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG) aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags betreffend die Abänderung des Marktmissbrauchsgesetzes hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Kritisiert wurde lediglich, dass die Umsetzung in Art. 5a Abs. 1 Bst. c über die Vorgaben der Richtlinie hinausgehe. Zudem wurde angeregt, dass Art. 5a Abs. 5 positiv formuliert werden solle.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 14. Oktober 2014
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG), BuA Nr. 75/2014, aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag begrüsste die Gesetzesvorlage, welche insbesondere aus Gründen einer vollständigen EWR-rechtlichen Umsetzung und zum Schutz der Anleger zu erfolgen hat, und sprach sich einhellig für das Eintreten aus. Mit der Gesetzesvorlage wird Wettbewerbsgleichheit hergestellt und einem Marktmissbrauch, speziell im Hinblick auf Insidergeschäfte, verstärkt entgegengewirkt.