Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Heilmittelgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags zur Totalrevision des Heilmittelgesetzes (HMG) sowie der Abänderung weiterer Gesetze hat der Landtag verschiedene inhaltliche Fragen zum Heilmittelrecht aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsvertreter im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen hauptsächlich die Übernahme der schweizerischen Heilmittelgesetzgebung und damit verbunden den Handlungsspielraum für Liechtenstein, die Klärung von Begrifflichkeiten, das Kloster Schellenberg sowie die Situation der Naturheilpraktiker. Neben Verständnisfragen wurden noch Fragen zur Umsetzung der Wahlfreiheit beim Bezug von Arzneimitteln, zu den Bewilligungen des Detailhandels in Bezug auf Naturheilpraktiker und das Kloster Schellenberg sowie zu den Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystem für den Detailhandel gestellt.
Es wird festgestellt, dass die Regelungen in Liechtenstein durchaus mit den liberalsten Schweizer Kantonen vergleichbar sind.
Gegenüber der ersten Lesung wurden im Gesetzestext Anpassungen in Bezug auf die Herstellung von Heilmitteln in kleinen Mengen vorgenommen, um die möglichen diesbezüglichen Entwicklungen im Bereich der Naturheilpraktiker in der Schweiz in Zukunft aufnehmen zu können.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Gesundheit
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
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Vaduz, 21. Oktober 2014
LNR 2014-1364
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Heilmittelgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze (BuA Nr. 51/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 6. Juni 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 51/2014 betreffend die Totalrevision des Heilmittelgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde mit 15 Ja-Stimmen beschlossen.
Von Seiten der Landtagsabgeordneten wurden inhaltliche Fragen gestellt sowie einige Diskussionspunkte aufgeworfen. Diese Fragen und Diskussionspunkte werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch den zuständigen Regierungsvertreter erfolgt ist, nachfolgend beantwortet.