Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes aufgeworfenen Fragen
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes hat der Landtag die darin enthaltene Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Kritisiert wurde von mehreren Abgeordneten die Höhe der vorgesehenen Sanktionen, die als unverhältnismässig qualifiziert wurde. Von den Abgeordneten wurden Fragen zu weiteren Bestimmungen gestellt, insbesondere zur Information der Zahlungsdienstenutzer und der Frage der Auswirkung von SEPA.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
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Vaduz, 4. November 2014
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes (BuA Nr. 74/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 2. Oktober 2014 wurde die Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes in erster Lesung behandelt und begrüsst; das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Anlässlich der Eintretensdebatte gab es grundsätzliche Fragen zu den vorgesehenen Sanktionen. Dies betraf im Wesentlichen Fragen zur Höhe und Abstufung der vorgesehenen Bussen sowie einige weitere Wortmeldungen.
Die Regierung wird in den Kapiteln 2. und 3. auf die im Rahmen der Eintretensdebatte sowie der ersten Lesung zu den zu einzelnen Artikeln gestellten Fragen und Anregungen eingehen, soweit sie das zuständige Regierungsmitglied nicht bereits anlässlich der Eintretensdebatte bzw. ersten Lesung beantwortet hat.