Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien aufgeworfenen Fragen
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Der BuA Nr. 72/2014 wurde im Rahmen der ersten Lesung durch den Landtag mehrheitlich begrüsst. Die in der ersten Lesung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (EEG) aufgeworfenen Fragen werden mit der gegenständlichen Vorlage beantwortet. Änderungen des Gesetzesentwurfes im Vergleich zur Vorlage gemäss BuA Nr. 72/2014 wurden unterstrichen.
Hervorzuheben ist nach Meinung der Regierung vor allem die zusätzliche Sicherung im Bereich des Fonds für Einspeisevergütungen, mit der nunmehr ein Abgleiten in einen Negativsaldo jedenfalls verhindert werden kann. Dies soll im Wesentlichen durch einen Handlungsauftrag an die Regierung sichergestellt werden, der einen Zusicherungs- und Abnahmestopp für die betroffenen Förderkategorien vorsieht.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Amt für Volkswirtschaft
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Umwelt
Stabsstelle Finanzen
Liechtensteinische Kraftwerke
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Vaduz, 4. November 2014
LNR 2014-1325
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (BuA Nr. 72/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Die Vorlage wurde anlässlich der ersten Lesung mehrheitlich begrüsst und das Eintreten war unbestritten. Die Eintretensvoten haben eine grosse Bandbreite an Argumenten für und gegen die Förderung von erneuerbaren Energieformen und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz aufgezeigt.
Im Rahmen der ersten Lesung wurde eine Reihe von grundsätzlichen und allgemeinen Fragen aufgeworfen, auf die im Folgenden eingegangen wird. Die Antworten zu den Fragen anlässlich der artikelweisen Diskussion werden bei der Beantwortung unter Punkt 3 (Fragen zu einzelnen Artikeln) festgehalten.