Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 15
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vorlage
2.Ver­nehm­las­sung
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
5.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Steuergesetzes 
 
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Die gegenständliche Vorlage sieht Steuergesetzesänderungen vor, welche zu Mehreinnahmen führen sollen:
- Im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer wird vorgeschlagen, dass die Steuereinnahmen eines Teils der beschränkt Steuerpflichtigen gänzlich dem Land zufliessen (Mehreinnahmen ca. CHF 3 Mio.), dass die Abzugsmöglichkeiten für Einkäufe in Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge beschränkt werden sowie der 30%ige Freibetrag bei Renten der betrieblichen Personalvorsorge gestrichen wird (Mehreinnahmen ca. CHF 0.9 Mio.).
- Im Bereich der Ertragssteuer wird vorgeschlagen, dass bei der Ermittlung des modifizierten Eigenkapitals zusätzlich zu den übrigen Abzügen ein Abzug in der Höhe von 6% aller Vermögenswerte vorzunehmen ist (Mehreinnahmen ca. CHF 12 Mio.). Alle Ertragssteuerpflichtigen - mit Ausnahme der juristischen Personen, deren Gewerbebewilligung ruhend gestellt ist - sollen der Mindestertragssteuerpflicht unterstellt werden (Mehreinnahmen ca. CHF 1.5 Mio.). Weiters ist eine Verpflichtung zur Absteuerung der Altreserven vorgesehen.
Bei der Anwendung des neuen Steuergesetzes hat sich gezeigt, dass bei einzelnen Bestimmungen Präzisierungen bzw. gegenseitige Angleichungen der Bestimmungen für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige vorzunehmen sind. Zudem wird insbesondere eine Präzisierung bei der Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds, eine Gleichstellung von nicht realisierten mit realisierten Wertsteigerungen aus Beteiligungspapieren, eine 5-jährige Frist für die Nachversteuerung von verrechneten Verlusten von Gruppenmitgliedern und ausländischen Betriebsstätten vorgeschlagen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Steuerverwaltung
5
Vaduz, 25. Februar 2014
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes zu unterbreiten.
1.1Massnahmen zur Erhöhung der Steuereinnahmen gemäss Massnahmenpaket III
Im Bericht und Antrag betreffend das Massnahmenpaket III zur Sanierung des Staatshaushaltes (Nr. 45/2013) wurden neben Einsparungen auf der Ausgabenseite auch einnahmenseitige Massnahmen vorgeschlagen. Zur Erzielung von Mehreinnahmen wurde im Bereich der Steuern die Zuweisung der Steuern von beschränkt Steuerpflichtigen an das Land, die Erhöhung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'900 sowie die Entkoppelung des Sollertrages vom Eigenkapital-Zinsabzug und die Festsetzung des Zinssatzes für den Eigenkapital-Zinsabzug von 1.5% vorgeschlagen. Im Folgenden sei kurz auf die einzelnen Massnahmen sowie die diesbezügliche Diskussion im Landtag (Landtagssitzung vom 4. bis 6. September 2013) eingegangen:
LR-Systematik
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640
LGBl-Nummern
2014 / 344
Landtagssitzungen
10. April 2014
Stichwörter
Beschränkt Steu­er­pflich­tige, Abän­de­rung des Steuergesetzes
Eigen­ka­pital, modi­fi­ziertes, Abän­de­rung bei der Ermitt­lung desselben
Modi­fi­zierten Eigen­ka­pital, Abän­de­rung bei der Ermitt­lung desselben
Steu­er­ge­setz, Abän­de­rung betr. eines teils der beschränkt Steuerpflichtigen
Steu­er­ge­setz, Abän­de­rung betr. Ermitt­lung des modi­fi­zierten Eigenkapitals