Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 17
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG)   
 
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Das vorläufige Jahresergebnis der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für 2013 zeigt eine dramatische Kostenentwicklung: Die Bruttoleistungen sind von CHF 143.3 Mio. in 2012 auf 162.3 Mio. in 2013 oder anders ausgedrückt um 13.2% gestiegen. Zusammen mit der vom Landtag Ende 2012 beschlossenen KVG-Revision, welche eine schrittweise Reduktion des Staatsbeitrags an die Kosten der OKP vorsieht, ist ohne merkliche Massnahmen mit weiteren noch höheren Prämiensteigerungen als bereits 2014 zu rechnen.
Das Ministerium für Gesellschaft ist derzeit intensiv damit beschäftigt, eine KVG-Revision zu erarbeiten, welche massgebliche Systemänderungen vorsehen wird. Da diese Revision jedoch erst frühestens im Jahr 2016 in Kraft treten kann, sind vorzeitige Sofortmassnahmen notwendig, um den oben beschriebenen starken Prämiensteigerungen entgegenwirken zu können.
Ein wesentlicher Kostentreiber im Gesundheitswesen sind die Kosten der ambulanten Leistungserbringer (Ärzte, Physiotherapeuten etc.). Die Preise der Leistungen sind in den jeweiligen Tarifverträgen festgelegt. Das derzeitige System, in dem der Krankenkassenverband und die Verbände der Leistungserbringer jeweils autonom einen Tarif erarbeiten und die Regierung nur für dessen Genehmigung zuständig ist, führte unter anderem dazu, dass die im Jahr 2009 begonnene Arzttarifrevision bis heute noch nicht abgeschlossen ist.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag will die Regierung im Rahmen einer Sofortmassnahme ihre Einflussmöglichkeiten auf die Tariferstellung stärken. Sie soll für den Fall, dass sich die Tarifpartner nicht innerhalb einer festgesetzten Frist auf einen Vertrag bzw. eine notwendige Überarbeitung einigen, das Recht erhalten, einen Tarif zu erlassen oder anzupassen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Gesundheit
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Vaduz, 25. Februar 2014
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das vorläufige Jahresergebnis der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für 2013 zeigt eine dramatische Kostenentwicklung: Die Bruttoleistungen sind von CHF 143.3 Mio. in 2012 auf 162.3 Mio. in 2013 oder anders ausgedrückt um 13.2% gestiegen.
Verschärfend kommt hinzu, dass der Landtag den Staatsbeitrag an die OKP für 2014 bekanntlich um CHF 10 Mio. auf CHF 42 Mio. gesenkt hat (BuA Nr. 26/2013). Diese Kürzung wurde vollumfänglich durch Prämienerhöhungen aufgefangen. Die Kassenprämien stiegen 2014 um durchschnittlich 11.8%. Ein Versicherter zahlt im Jahr 2014 somit im Durchschnitt um rund CHF 30 mehr Prämie pro Monat als im Jahr davor. Davon trägt bei Berufstätigen die Hälfte der Arbeitgeber.
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Der Prämienanstieg ist dabei praktisch ausschliesslich eine Kompensation für den sinkenden Staatsbeitrag. Der Kostenanstieg bei den Bruttoleistungen wird gemäss Prämienkalkulation durch Reservenabbau bei den Kassen - also durch angesparte Prämiengelder des Versicherungskollektivs - finanziert.
Die vom Landtag im Dezember 2012 beschlossene Revision des Art. 24a Abs. 2 KVG betreffend die Festlegung des Staatsbeitrages an die übrige Versicherten wird auf 2015 voraussichtlich eine neuerliche Reduktion des Staatsbeitrages zur Folge haben.
Wenn nicht sofort wirksame Gegenmassnahmen ergriffen werden, droht den Versicherten für 2015 ein deutlich höherer Prämienanstieg, als dies für 2014 der Fall war.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2014 / 149
Landtagssitzungen
13. März 2014
Stichwörter
Kos­ten­däm­mung in der obli­ga­to­ri­schen Kran­ken­pfle­ge­ver­si­che­rung (Sofortmassnahme)
Kos­ten­däm­mung in der OKP (Sofortmassnahme)
KVG, Abän­de­rung (Sofort­mass­nahme Kostendämmung)
Obli­ga­to­ri­sche Kran­ken­pfle­ge­ver­si­che­rung, Sofort­mass­nahme Kostendämmung
OKP, Sofort­mass­nahme Kostendämmung