Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 19
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Fragen zur Gesetzesvorlage
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG) aufgeworfenen Fragen  
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (BuA Nr. 17/2014) hat der Landtag über die von der Regierung vorgeschlagenen Verbesserungen am bestehenden Verfahren der Tarifvereinbarungen im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Regierung hat die von den Abgeordneten aufgeworfenen Fragen und Anregungen bzw. die vom Dachverband von Berufen der Gesundheitspflege eingebrachte Stellungnahme zum Anlass genommen, die Gesetzesvorlage in Anlehnung an die Rechtslage in der Schweiz zu ergänzen sowie die darin verwendeten unbestimmten Gesetzesbegriffe näher zu erläutern. Darüber hinaus gibt sie einen Überblick über die geplanten Inhalte der anstehenden, grösseren Revision des Krankenversicherungsrechts.
 
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Gesellschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Gesundheit
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Vaduz, 25. März 2014
 
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (BuA Nr. 17/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 13. März 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG) gemäss Bericht und Antrag Nr. 17/2014 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Diskussion in der Eintretensdebatte hat gezeigt, dass Einigkeit darüber besteht, dass Verbesserungen am bestehenden Verfahren der Tarifvereinbarungen nötig sind. Einigen Abgeordneten ging der Vorschlag der Regierung nicht weit genug, und sie schlugen vor, aus Gründen der vergleichbaren Transparenz den TARMED einzuführen. Anlässlich der ersten Lesung wurden diverse Fragen in Bezug auf die Auslegung der vorgeschlagenen Änderungen im Art. 16c KVG ge-
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stellt sowie Adaptierungen angeregt. Auf diese Fragen und Anregungen wird, in Ergänzung zu der Beantwortung anlässlich der Eintretensdebatte, im Folgenden eingegangen.
Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene KVG-Änderung einerseits eine Abkürzung des bereits bestehenden Verfahrens darstellt, mit dem die Regierung in die Tarifgestaltung eingreifen kann. Anderseits soll die Regierung neu die Kompetenz erhalten, Verhandlungen zur Anpassung bestehender Verträge anzustossen und subsidiär die erforderlichen Eingriffe selbst vorzunehmen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2014 / 149
Landtagssitzungen
10. April 2014
Stichwörter
Kos­ten­däm­mung in der obli­ga­to­ri­schen Kran­ken­pfle­ge­ver­si­che­rung (Sofortmassnahme)
Kos­ten­däm­mung in der OKP (Sofortmassnahme)
KVG, Abän­de­rung (Sofort­mass­nahme Kostendämmung)
Obli­ga­to­ri­sche Kran­ken­pfle­ge­ver­si­che­rung, Sofort­mass­nahme Kostendämmung
OKP, Sofort­mass­nahme Kostendämmung