Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen vom 27. Januar 2014 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Volksrepublik China über den Informationsaustausch in Steuersachen
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Im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen wurde das Abkommen mit China am 27. Januar 2014 unterzeichnet. Das Verhandlungsresultat besteht in einem OECD- bzw. Global Forum-konformen TIEA.
Das TIEA mit China ist den übrigen bereits abgeschlossenen und teilweise bereits in Kraft getretenen liechtensteinischen TIEA sehr ähnlich. Es entspricht den internationalen Standards der OECD bzw. des Global Forums und übernimmt die Formulierungen des OECD-TIEA-Musterabkommens. Das Abkommen tritt 30 Tage nach gegenseitiger Notifikation in Kraft. Es gilt nur für Ersuchen, die nach dem Inkrafttreten gestellt werden und nur in Bezug auf Steuerjahre, die nach dem Inkrafttreten beginnen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Stellen
Steuerverwaltung
Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
Landespolizei
Verwaltungsgerichtshof
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Vaduz, 1. April 2014
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen vom 27. Januar 2014 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Volksrepublik China über den Informationsaustausch in Steuersachen (nachfolgend "Abkommen") zu unterbreiten.