Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 34
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit / Rechtliches
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über das Öffent­liche Auf­trags­wesen (ÖAWG)
2.Gesetz über das Öffent­liche Auf­trags­wesen im Bereich der Sek­toren (ÖAWSG)
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren 
 
5
Die Richtlinie 2009/33/EG soll die Entwicklung eines Marktes für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge fördern und beleben. Sie verpflichtet öffentliche Auftraggeber und bestimmte andere Betreiber, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Transportfahrzeuge die Auswirkungen des Betriebs dieser Fahrzeuge über die gesamte Lebensdauer in Bezug auf Energieverbrauch, CO2 - Emissionen und andere Schadstoffemissionen zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung kann gemäss der Richtlinie entweder durch die Festlegung technischer Spezifikationen für die Energie- und Umweltleistung oder durch die Verwendung ökologischer Zuschlagskriterien erfolgen. Mit der in der Richtlinie vorgesehenen Berechnungsmethode können die über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten des Energieverbrauchs, der CO2 - Emissionen und Schadstoffemissionen finanziell bewertet werden.
Gleichzeitig soll mit der gegenständlichen Vorlage aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die bisherige Veröffentlichungspraxis betreffend die Vergabevermerke angepasst werden. Neu soll die Veröffentlichung der Vergabevermerke, die bislang durch die betroffenen Berufs- und Wirtschaftsverbände erfolgte, durch den Auftraggeber selbst vorgenommen werden.
Zuständige Ministerien
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Betroffene Amtsstellen
Fachstelle öffentliches Auftragswesen
Amt für Umwelt
Amt für Bau und Infrastruktur
Amt für Personal und Organisation
7
Vaduz, 8. April 2014
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG), sowie des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 15. Mai 2009 ist die Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Strassenfahrzeuge verabschiedet worden (ABl. Nr. L 120 vom 15. Mai 2009, Seite 5ff).
Die Übernahme dieser Richtlinie in den EWR wurde durch den Gemeinsamen EWR-Ausschuss am 8. Oktober 2013 beschlossen (Beschluss Nr. 173/2013).
LR-Systematik
1
17
172
1
17
172
LGBl-Nummern
2014 / 198
2014 / 197
Landtagssitzungen
08. Mai 2014
Stichwörter
Auf­trags­wesen, öffent­li­ches, Geset­zes­än­de­rung betr. die Vergabevermerke
Auf­trags­wesen, öffent­li­ches, Geset­zes­än­de­rung betr. För­der­urng ener­gie­ef­fi­zi­enter Fahrzeuge
Auf­trags­wesen, öffent­li­ches, im Bereich der Sek­toren, Geset­zes­än­de­rung betr. die Vergabevermerke
Auf­trags­wesen, öffent­li­ches, im Bereich der Sek­toren, Geset­zes­än­de­rung betr. För­der­urng ener­gie­ef­fi­zi­enter Fahrzeuge
EG-Richt­linie 2009/33/EG (För­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­enter Fahrzeuge)
För­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­enter Fahr­zeuge, (EG-Richt­linie 2009/33/EG)
ÖAWG, Geset­zes­än­de­rung betr. die Vergabevermerke
ÖAWG, Geset­zes­än­de­rung betr. För­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­enter Fahrzeuge
ÖAWSG, Geset­zes­än­de­rung betr. die Vergabevermerke
ÖAWSG, Geset­zes­än­de­rung betr. För­der­urng ener­gie­ef­fi­zi­enter Fahrzeuge