Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die durch die Reorganisation des Amtes für Bevölkerungsschutz notwendigen Gesetzesänderungen
4
Das Amt für Bevölkerungsschutz (ABS) wurde im Zuge seiner organisatorischen Neuausrichtung mit Regierungsbeschluss vom 15. Juni 2010 um die Abteilung Rüfen und Gewässer, die früher beim Tiefbauamt angesiedelt war, erweitert. Die Integration der Abteilung Rüfen und Gewässer in das Amt für Bevölkerungsschutz ist bereits abgeschlossen und es gilt einzig noch die Amtsbezeichnungen in den entsprechenden Gesetzen anzupassen. Da keine Änderungen inhaltlicher Natur vorgenommen werden, konnte auf eine Vernehmlassung verzichtet werden. Die Regierung beantragt daher, die gegenständliche Vorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Bevölkerungsschutz
Amt für Bau und Infrastruktur
5
Vaduz, 8. April 2014
LNR 2014/510
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die durch die Reorganisation des Amtes für Bevölkerungsschutz notwendigen Gesetzesänderungen an den Landtag zu unterbreiten.
Mit Beschluss vom 3. Februar 2010 bewilligte die Regierung im Rahmen der allgemeinen Regierungs- und Verwaltungsreform die Durchführung des Vorprojektes "Neuausrichtung des Amtes für Bevölkerungsschutz (ABS) unter Berücksichtigung des Themengebietes Rüfen und Gewässer". Als Ergebnis davon wurde mit Regierungsbeschluss vom 15. Juni 2010 die Integration der Abteilung Rüfen und Gewässer, die früher dem Tiefbauamt zugeteilt war, in das Amt für Bevölkerungsschutz beschlossen. Die Reorganisation des Amtes ist inzwischen abgeschlossen, doch wurden die durch die Zusammenführung bedingten Gesetzesänderungen, welche sich auf Anpassungen der Amtsbezeichnungen in den entsprechenden Gesetzen beschränken, noch nicht umgesetzt.