Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 44
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen und Dis­kus­si­ons­punkte im Rahmen der Eintretendsdebatte
3.Fragen zu ein­zelnen Bestimmungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des All­ge­meinen bür­ger­li­chen Gesetzbuches
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Ausserstreitgesetzes
3.Gesetz über die Abän­de­rung des Per­sonen- und Gesellschaftsrechts
4.Gesetz über die Abän­de­rung des inter­na­tio­nalen Privatrechts
5.Gesetz über die Abän­de­rung des Ehegesetzes
6.Gesetz über die Abän­de­rung der Jurisdiktionsnorm
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Kindschaftsrechts aufgeworfenen Fragen  
 
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Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags zur Reform des Kindschaftsrechts am 6. Dezember 2013 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst.
Nichtsdestotrotz wurden einige inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsvertreter im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen hauptsächlich das Übergangsrecht, die Kostentragung der gerichtlich verfügten Mediation sowie das novellierte Obsorgerecht.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Staatsgerichtshof, Staatsanwaltschaft, Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft, Ministerium für Gesellschaft, Amt für Justiz, Amt für Soziale Dienste, Zivilstandsamt, Schulamt
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Vaduz, 15. April 2014
LNR 2014/410
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Kindschaftsrechts (BuA Nr. 93/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 6. Dezember 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 93/2013 zur Reform des Kindschaftsrechts in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Die Reform des Kindschaftsrechts ist auf überaus positive Zustimmung gestossen. Dennoch sind seitens der Landtagsabgeordneten einige inhaltliche Fragen gestellt sowie einige Diskussionspunkte aufgeworfen worden. Diese Fragen und allgemeinen Anregungen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch den zuständigen Regierungsvertreter erfolgt ist, nachfolgend beantwortet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2014 / 204
2014 / 203
2014 / 202
2014 / 201
2014 / 200
2014 / 199
Landtagssitzungen
06. Juni 2014