Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Kindschaftsrechts aufgeworfenen Fragen
5
Anlässlich der ersten Lesung des Bericht und Antrags zur Reform des Kindschaftsrechts am 6. Dezember 2013 hat der Landtag die darin enthaltenen Regierungsvorlagen ausdrücklich begrüsst.
Nichtsdestotrotz wurden einige inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsvertreter im Zuge der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen hauptsächlich das Übergangsrecht, die Kostentragung der gerichtlich verfügten Mediation sowie das novellierte Obsorgerecht.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Staatsgerichtshof, Staatsanwaltschaft, Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft, Ministerium für Gesellschaft, Amt für Justiz, Amt für Soziale Dienste, Zivilstandsamt, Schulamt
6
Vaduz, 15. April 2014
LNR 2014/410
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Kindschaftsrechts (BuA Nr. 93/2013) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 6. Dezember 2013 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 93/2013 zur Reform des Kindschaftsrechts in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Die Reform des Kindschaftsrechts ist auf überaus positive Zustimmung gestossen. Dennoch sind seitens der Landtagsabgeordneten einige inhaltliche Fragen gestellt sowie einige Diskussionspunkte aufgeworfen worden. Diese Fragen und allgemeinen Anregungen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch den zuständigen Regierungsvertreter erfolgt ist, nachfolgend beantwortet.