Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2014 / 54
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vor­lage / Begrün­dung der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen unter Berück­sich­ti­gung der Vernehmlassung
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle, finan­zi­elle, orga­ni­sa­to­ri­sche und räum­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Steueramtshilfegesetzes
2.Abän­de­rung des Steu­er­amts­hil­fe­ge­setzes-USA
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; STeAHG sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA; AHG-USA)
 
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Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes hat in seinem Peer Review Bericht vom September 2011 sowie im Ergänzungsbericht vom Oktober 2012 gegenüber Liechtenstein die Empfehlung abgegeben, Liechtenstein solle im Amtshilfeverfahren in bestimmten Fällen Ausnahmen von der vorgängigen Benachrichtigung der betroffenen Personen vorsehen. Dazu sind die Bestimmungen des Steueramtshilfegesetzes und des Steueramtshilfegesetzes-USA anzupassen. Liechtenstein will der Empfehlung des Global Forums mit Blick auf die Phase 2 des Peer Review-Verfahrens (2. Jahreshälfte 2014) nachkommen, um nachteilige Konsequenzen beim anschliessenden Rating durch das Global Forum zu vermeiden.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Steuerverwaltung
Verwaltungsgerichtshof
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Vaduz, 6. Mai 2014
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Amtshilfe in Steuersachen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Steueramtshilfegesetz-USA; AHG-USA) an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Liechtenstein ist Mitglied des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum), dessen Mandat die Überwachung und Überprüfung der Umsetzung der internationalen Standards der steuerlichen Transparenz und Amtshilfe umfasst. Diese Standards sind insbesondere in Art. 26 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) sowie im OECD-Kommentar zu Art. 26 OECD-MA und im OECD Tax Information Exchange Agreement Musterabkommen (OECD-TIEA-MA) sowie in dessen Kommentar festgehalten.
In der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 verpflichtete sich Liechtenstein zur Umsetzung der durch die OECD entwickelten globalen Standards der
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Transparenz und des Informationsaustausches in Steuersachen. Als Folge dieser Neuausrichtung hat Liechtenstein zahlreiche DBA und TIEA mit einer OECD-konformen Regelung zum Informationsaustausch abgeschlossen. Darüber hinaus wurden durch das Steueramtshilfegesetz (SteAHG), das Steueramtshilfegesetz-USA (AHG-USA) und das Steueramtshilfegesetz-UK (AHG-UK) entsprechende Durchführungs- und Umsetzungsbestimmungen für bestehende und zukünftige DBA und TIEA erlassen. Mit der Regierungserklärung vom 14. November 2013 bekräftigte Liechtenstein sein Bekenntnis zu den geltenden OECD-Standards zur steuerlichen Zusammenarbeit und zu deren vollumfänglichen Umsetzung.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2015 / 193
2015 / 192
Landtagssitzungen
06. Juni 2014
Stichwörter
G über die Durch­füh­rung der inter­na­tio­nalen Amts­hilfe in Steu­er­sa­chen (SteAHG), Abänderung
Inter­na­tio­nale Amts­hilfe in Steu­er­sa­chen, Durch­füh­rung (Steu­er­amts­hil­fe­ge­setz), Abänderung
SteAHG (Steu­er­amts­hil­fe­ge­setz), Abänderung
Steuer, Infor­ma­ti­ons­aus­tausch, Steu­er­amts­hil­fe­ge­setz, Abänderung
Steu­er­amts­hil­fe­ge­setz (SteAHG), Abänderung