Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Namensrechts aufgeworfenen Fragen
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Im Rahmen der ersten Lesung des Berichts und Antrags zur Reform im Namensrecht, welche am 10. April 2014 stattgefunden hat, wurde die Vorlage vom Landtag ausdrücklich begrüsst.
Gleichzeitig wurden einige inhaltliche Fragen aufgeworfen. Soweit diese vom zuständigen Regierungsvertreter im Rahmen der ersten Lesung nicht oder nicht abschliessend beantwortet wurden, nimmt die Regierung nachstehend dazu Stellung.
Die Fragen betreffen hauptsächlich das Namensrecht eingetragener Partner, die erweiterten verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung sowie die Zustimmungsrechte der Eltern bei einer Namensänderung der Kinder.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Verwaltungsgerichtshof
Staatsgerichtshof
Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Ministerium für Gesellschaft
Amt für Justiz
Zivilstandsamt
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Vaduz, 24. Juni 2014
LNR 2014/664
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Reform des Namensrechts (BuA Nr. 16/2014) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 10. April 2014 hat der Landtag die Regierungsvorlage Nr. 16/2014 zur Reform des Namensrechts in erster Lesung beraten. Das Eintreten war unbestritten.
Die Reform des Namensrechts ist auf sehr positive Zustimmung gestossen und wurde durchwegs begrüsst. Dennoch sind seitens der Landtagsabgeordneten einige inhaltliche Fragen gestellt worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht bereits anlässlich der ersten Lesung durch den zuständigen Regierungsvertreter erfolgt ist, nachfolgend beantwortet.